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Zu Atem kommen mit der AOK Bremen/Bremerhaven

Schwer kranke Menschen, die über eine lange Zeit beatmet werden müssen, können danach häufig nicht mehr eigenständig Luft holen. Sie müssen vor der Entlassung aus dem Krankenhaus von der Beatmungsmaschine entwöhnt werden.
Das Bild zeigt eine Pusteblume (Löwenzahn)© AOK Bremen/Bremerhaven

Inhalte im Überblick

    Eigenständig atmen

    Dieses Ziel wird in der nur kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht immer erreicht. Mittels einer verlängerten und intensivierten Entwöhnungstherapie („Weaning“) im Anschluss an den regulären Krankenhausaufenthalt gelingt es aber, dass bis zu 60 Prozent der Patientinnen und Patienten wieder eigenständig atmen können. 

    Im Rahmen des Programms „Der kurze Weg“ übernehmen wir – die AOK Bremen/Bremerhaven – am Klinikum Bremen-Ost die Kosten für das prolongierte Weaning. Die Behandlung eröffnet Betroffenen damit die Chance auf ein beatmungsunabhängiges Leben.

    Im Laufe der Behandlung sollen die Patientinnen und Patienten lernen, ohne Beatmungsgerät und eigenständig zu atmen. Die hoch spezialisierte medizinische Versorgung wird durch ein umfassendes Pflege- und Therapiekonzept ergänzt.

    Fachkräfte vieler Disziplinen

    Das Entwöhnungsprogramm umfasst insbesondere eine intensive Atmungstherapie (Sekretmanagement, Mobilisation, Trachealkanülenmanagement, Überwachung Beatmungseinstellung, Ausdehnung Spontanatmungsversuche), Physiotherapie (Mobilisation, Muskelaufbau) sowie Ergotherapie und Logopädie (Dysphagietherapie, Trachealkanülenmanagement). Die Ärztinnen und Ärzte der unterschiedlichen Fachrichtungen, speziell ausgebildete Krankenpfleger/- innen und die Fachkräfte der genannten Disziplinen kümmern sich gemeinsam um das Wohl der Patientinnen und Patienten.

    Angebot für alle Menschen in Bremen und Bremerhaven

    Betroffene aus anderen Krankenhäusern, die für die Behandlung infrage kommen, können ebenfalls an der besonderen Beatmungsentwöhnung teilnehmen. Sie werden für die besondere Versorgung ins Klinikum Bremen-Ost verlegt. Im Rahmen eines Aufnahme-Assessments wird entschieden, ob die Patientinnen und Patienten für das Programm geeignet sind. Trifft dies nicht zu, erfolgt die Überleitung in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder an einen ambulanten Pflegedienst.
    Zur Aufnahme in das Entwöhnungsprogramm ist es notwendig, dass die Versicherten das 18. Lebensjahr vollendet haben oder zumindest  nach dem Behandlungsschema eines Erwachsenen behandelt werden können.

    Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven

    Sie haben Fragen zum Thema Beatmungsentwöhnung?

    Sprechen Sie uns gerne an:

    Unter Telefon 0421 1761-77137 oder per E-Mail
    vertraege-stationaer@hb.aok.de steht Ihnen eine persönliche Ansprechpartnerin bzw. ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

    Der kurze Weg

    Man sieht mehrere Hände, die ein Herz halten.© AOK
    Die Zusammenarbeit der AOK mit dem Gesundheitswesen in Bremen und Bremerhaven ermöglicht Schmerzpatienten neue Lebensqualität.

    Als Ihre Gesundheitskasse vor Ort sind wir eng verbunden mit dem Gesundheitswesen in Bremen und Bremerhaven. Bei der Behandlung im Krankenhaus, bei Fitness und Sport, bei Ihren Ärzten: Wenn Sie bei uns versichert sind, profitieren Sie von vielen Vorteilen.

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    Aktualisiert: 08.02.2022

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