Gehhilfen und Rollstühle
Die AOK übernimmt die vereinbarten Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel. Sie müssen durch einen Arzt verordnet werden. Dazu zählen neben Rollstühlen auch Gehhilfen wie Gehgestelle und Rollatoren. Verträge mit vielen qualifizierten Anbietern garantieren Ihnen eine schnelle, zuverlässige, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung.
Hilfsmittel für mehr Mobilität
Bei eingeschränkter Mobilität erleichtern Gehhilfen den Alltag und verbessern die Lebensqualität. Die AOK übernimmt die Kosten für Gehhilfen, die im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung gelistet sind. Dazu zählen:
- Gehgestelle,
- Gehwagen,
- Gehübungsgeräte,
- Hand- und Gehstöcke,
- Unterarmgehstützen,
- Achselstützen,
- fahrbare Gehhilfen wie Deltaräder und Rollatoren,
- Rollstuhl bei Gehunfähigkeit.
Ebenso übernehmen wir die Kosten für notwendige Änderungen, die Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung Ihrer Gehhilfe oder Rollstuhls.
Das zahlt die AOK
Für alle Hilfsmittel gilt: Die AOK schließt Verträge mit qualifizierten Lieferanten. Auf dieser Grundlage werden die Kosten für ärztlich verordnete und medizinisch notwendige Hilfsmittel bis zur Höhe des vereinbarten Preises übernommen. Das gilt auch für die Kosten der Wartung und Reparatur der Hilfsmittel.
Das zahlen Sie dazu
Generell beträgt Ihre Zuzahlung zehn Prozent des Kaufpreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das ist gesetzlich für alle Krankenkassen festgelegt. Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel oder eine Ausstattung, die das Maß des medizinisch Notwendigen überschreitet, tragen Sie die dadurch verursachten Mehr- und Folgekosten selbst. Darüber informiert Sie die AOK gern vorab.
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