Verhinderungspflege

Mit der Verhinderungspflege können pflegende Angehörige eine vorübergehende Auszeit von der Pflege überbrücken. Ein Pflegedienst oder eine andere Person übernimmt dann die Pflege. Voraussetzungen und finanzielle Unterstützung der Verhinderungspflege im Überblick.
Ein männlicher Pfleger hilft einem alten Mann in eine Strickjacke. Beide Personen befinden sich in einem Wohnzimmer. Im Hintergrund ist ein Esstisch mit einer Sitzbank und mehreren Stühlen zu sehen.© iStock / Anchiy

Inhalte im Überblick

    Das ist Verhinderungspflege

    Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, dient der zeitlich begrenzten Entlastung der pflegenden Angehörigen. Sie kann genutzt werden, wenn die Hauptpflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen dringenden Gründen verhindert ist und die Pflege in dieser Zeit nicht selbst übernehmen kann. Die Verhinderungspflege kann stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden. Für diese Zeit kann dann ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernehmen. Alternativ können auch andere Personen wie Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte einspringen.

    Anspruch und Voraussetzungen für Verhinderungspflege

    Die Verhinderungspflege ist ein Entlastungsangebot für pflegende Angehörige und soll die Pflege zu Hause erleichtern. Damit pflegebedürftige Versicherte Anspruch auf Verhinderungspflege haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Es muss eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 bestehen.
    • Die Pflege wurde bisher regelmäßig von einer privaten Pflegeperson übernommen. Diese ist als Hauptpflegeperson bei der Pflegekasse angegeben.

    Wird die häusliche Pflege ausschließlich von einem Pflegedienst durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 haben ebenfalls keinen Anspruch auf Verhinderungspflege. Sie können allerdings den Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro für die Ersatzpflege verwenden.

    Diese Kosten zahlt die AOK-Pflegekasse für Verhinderungspflege

    Die AOK-Pflegekasse finanziert für pflegebedürftige Versicherte ab Pflegegrad 2 die Verhinderungspflege bis zu höchstens 8 Wochen, beziehungsweise 56 Tage, pro Kalenderjahr. Dafür steht seit Juli 2025 ein gemeinsames Jahresbudget für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Dies liegt bei 3.539 Euro pro Kalenderjahr und kann flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden. Abhängig davon, wer die Verhinderungspflege übernimmt, stellt die AOK-Pflegekasse folgende Leistungen zur Verfügung:

    • Ambulante Pflegedienste, professionelle Pflegefachpersonen, nicht verwandte Privatpersonen: jährlich maximal 3.539 Euro, wenn das Budget bisher noch nicht verwendet wurde. Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt; für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege in voller Höhe.
    • Angehörige bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad (Kinder, Geschwister, Enkel, Großeltern), verschwägerte Angehörige oder Personen, die im selben Haushalt leben: 2-fache des Pflegegelds. Für die Verhinderungspflege stehen dann maximal pro Kalenderjahr die folgenden Leistungsbeträge zur Verfügung:
    PflegegradVerhinderungspflege durch Angehörige
    2694 Euro
    31.198 Euro
    41.600 Euro
    51.980 Euro

    Angehörige können zudem angefallene Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person geltend machen. Insgesamt aber nur bis maximal zur Höhe des gemeinsamen Jahresbudgets.

    Wird die Verhinderungspflege stundenweise und nicht mehr als 8 Stunden am Tag benötigt, wird sie nur auf die Höchstdauer angerechnet. Die 8-Wochen-Grenze bleibt davon unberührt. Zudem wird das Pflegegeld bei stundenweiser Ersatzpflege in voller Höhe weitergezahlt.

    Stationäre Verhinderungspflege im Pflegeheim

    Ist die Verhinderungspflege zu Hause nicht möglich, kann sie auch stationär durchgeführt werden, zum Beispiel in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Das gemeinsame Jahresbudget kann dann für die Kurzzeitpflege verwendet werden. Ausgenommen sind hierbei die Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und die Investitionskosten.

    Verhinderungspflege bei der Pflegekasse einreichen

    Um die Aufwände für die Verhinderungspflege abzurechnen, stellen Sie bei der AOK-Pflegekasse der pflegebedürftigen Person einen Antrag auf Verhinderungspflege. Dies ist auch rückwirkend möglich. Dabei geben Sie unter anderem folgende Informationen an:

    • Grund für die Ersatzpflege
    • Name und Angaben zur Person oder Pflegedienst, die die Verhinderungspflege übernimmt oder übernommen hat
    • Zeitraum der Verhinderungspflege
    • Gegebenenfalls bereits gezahlte Kosten
    • Gegebenenfalls ein Stundenzettel bei stundenweiser Verhinderungspflege

    Unterstützung rund um die Pflege

    Die AOK steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Pflege zur Seite – mit Beratung und praktischer Hilfe:

    Aktualisiert: 24.10.2025

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