Tagespflege und Nachtpflege
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Inhalte im Überblick
Das ist Tages- und Nachtpflege
Als Tages- und Nachtpflege wird die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung bezeichnet. Weil pflegebedürftige Menschen dabei nur einen Teil des Tages in einer Pflegeeinrichtung betreut werden, heißt diese Leistung auch teilstationäre Pflege. Die Tagespflege wird häufig genutzt, wenn pflegende Angehörige weiterhin berufstätig sind oder zeitweise entlastet werden möchten. Die Pflegebedürftigen werden dann am Morgen abgeholt und verbringen zusammen mit anderen einen abwechslungsreichen Tag mit gemeinsamen Mahlzeiten, Aktivitäten oder Bewegungs- und Gedächtnistraining. Nachmittags werden sie wieder nach Hause gefahren.
Bei der Nachtpflege werden die pflegebedürftigen Personen hingegen abends abgeholt und verbringen die Nachtruhe in der Pflegeeinrichtung. Diese Form der Betreuung ist unter anderem sinnvoll für Pflegebedürftige mit einem gestörten Tag-Nacht-Rhythmus, wie es etwa bei Demenz oft vorkommt. Dadurch können pflegende Angehörige nachts ungestört schlafen und werden entlastet, um die Pflege weiterhin gut bewältigen zu können.
Voraussetzungen und Kostenübernahme für Tagespflege und Nachtpflege
Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro für die Tages- und Nachtpflege verwenden. Für die Pflegegrade 2 bis 5 übernimmt die Pflegekasse monatlich folgende Kosten:
| Pflegegrad | Maximaler Leistungsbetrag pro Monat |
|---|---|
| 2 | 721 Euro |
| 3 | 1.357 Euro |
| 4 | 1.685 Euro |
| 5 | 2.085 Euro |
Im Rahmen dieser Leistungen übernimmt die AOK-Pflegekasse die Kosten für die Betreuung, die medizinische Behandlungspflege sowie für die pflegebedingten Aufwendungen. Ebenfalls werden die Kosten für die Beförderung der Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung und zurück übernommen. Die Einrichtungen rechnen ihre Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Eigenanteil Tages- und Nachtpflege: Diese Kosten übernehmen Sie
Zusätzlich zu den Kosten, die die AOK-Pflegekasse übernimmt, fällt auch ein Eigenanteil an, den Sie selbst tragen müssen. Dieser beinhaltet die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie für sogenannte Investitionskosten. Die Pflegeeinrichtung stellt Ihnen dafür eine Rechnung aus.
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen werden weitergezahlt
Die Tages- oder Nachtpflege ist ein Angebot, das zusätzlich zur Pflege zu Hause genutzt werden kann. Sie soll die häusliche Pflege stärken und Pflegepersonen entlasten. Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen bleiben davon unberührt. Beide Leistungen werden in der vom Pflegegrad abhängigen vollen Höhe weitergezahlt – unabhängig davon, ob die Tages- und Nachtpflege einmal im Monat oder mehrmals in der Woche in Anspruch genommen wird.
Tages- oder Nachtpflege beantragen
Die Tages- und Nachtpflege müssen Sie zuvor bei Ihrer AOK-Pflegekasse beantragen. Wie beim Erstantrag nutzen Sie dafür den Antrag auf Pflegeleistungen. In diesem geben Sie an, dass Sie „Teilstationäre Pflege“ oder „Tages- und Nachtpflege“ nutzen möchten. Das Formular Ihrer AOK-Pflegekasse finden Sie auf der folgenden Seite:
Einrichtung finden: Tagespflege und Nachtpflege in der Nähe
Die Tagespflege und/oder Nachtpflege ist häufig an stationäre Pflegeeinrichtungen angeschlossen. Es gibt aber auch Pflegestätten, die nur auf die teilstationäre Pflege spezialisiert sind. Zudem gibt es Einrichtung, die spezielle Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz haben. Der AOK-Pflegenavigator hilft Ihnen dabei, eine passende Einrichtung in Ihrer Nähe zu finden. Mit den hinterlegten Daten können Sie die Einrichtungen direkt kontaktieren.
Unterstützung rund um die Pflege
Die AOK steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Pflege zur Seite – mit Beratung und praktischer Hilfe:
- Unterstützung bei der Organisation der Pflege oder Beantragung von Leistungen erhalten Sie bei der AOK-Pflegeberatung oder in den Pflegestützpunkten.
- Pflegende Angehörige erhalten in den kostenlosen Pflegekursen der AOK wertvolles Wissen für die häusliche Pflege zu Hause.
- Mit dem AOK-Pflegenavigator finden Sie Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste in Ihrer Nähe.
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