Kurzzeitpflege
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Inhalte im Überblick
Das ist Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte Form der stationären Pflege, wenn die Versorgung zu Hause vorübergehend nicht durchgeführt werden kann. Pflegebedürftige Menschen werden dann für einen kurzen Zeitraum in einer vollstationären Pflegeeinrichtung wie einem Pflegeheim betreut. Kurzzeitpflege kann in verschiedenen Situationen notwendig werden, zum Beispiel:
- wenn pflegenden Angehörigen in den Urlaub fahren,
- wenn die Pflegeperson wegen Krankheit ausfällt,
- wenn die Pflegeperson an einer stationären Reha oder Vorsorgemaßnahme teilnimmt,
- wenn die Wohnung für die Pflege umgebaut werden muss,
- wenn die Pflegebedürftigkeit plötzlich eintritt und die Betreuung organisiert werden muss,
- oder bei erhöhtem Pflegebedarf nach einem Krankenhausaufenthalt oder Verschlechterung des Gesundheitszustands.
Die vollstationäre Pflege ist dabei nur auf wenige Wochen begrenzt, anschließend kommt die pflegebedürftige Person wieder zurück ins häusliche Umfeld.
Kosten und Dauer der Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von maximal acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt. Für diese Zeit übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Für die Finanzierung steht pflegebedürftigen Menschen seit Juli 2025 ein gemeinsames Jahresbudget für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Verfügung.
Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2
Anspruch auf Kurzzeitpflege haben pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2. Die Leistung unterscheidet sich nicht nach Pflegegraden, sondern ist für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich. Für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege steht ein gemeinsames Jahresbudget zur Verfügung. Dies liegt bei 3.539 Euro und kann für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden. In jedem Jahr entsteht der Anspruch neu.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag für die Finanzierung der Kurzzeitpflege einsetzen. Dafür stehen pflegebedürftigen Versicherten monatlich 131 Euro zur Verfügung. Wird der Entlastungsbetrag nicht anderweitig verwendet, kann der komplette Betrag fürs Jahr dafür eingesetzt werden. Auch pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5 können den Entlastungsbetrag für die Finanzierung der Kurzzeitpflege nutzen.
Kurzzeitpflege ohne oder geringem Pflegegrad
Auch Versicherte ohne Pflegegrad sowie Pflegegrad 1 können Kurzzeitpflege in einer geeigneten Pflegeeinrichtung erhalten. Das gilt beispielsweise für Versicherte, die so schwer erkrankt sind oder deren Erkrankung sich so sehr verschlimmert hat, dass sie nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend auf Versorgung zu jeder Tages- und Nachtzeit angewiesen sind. Dies muss von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet werden. Die AOK-Gesundheitskasse übernimmt die Kosten der Kurzzeitpflege für Versicherte, bei denen keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 oder höher besteht, für maximal 8 Wochen und bis zu 3.539 Euro pro Jahr.
Eigenanteil bei der Kurzzeitpflege
Die Pflegekasse beteiligt sich an den Pflegekosten mit maximal 3.539 Euro pro Kalenderjahr, wenn das Budget bisher noch nicht verwendet wurde. Dies beinhaltet die pflegerischen Tätigkeiten, medizinische Behandlungen und die Betreuung der pflegebedürftigen Person. Zusätzlich fallen Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und sogenannte Investitionskosten an. Diese Kosten müssen Sie selbst zahlen. Sie können aber den Entlastungsbetrag dafür nutzen, um den Eigenanteil zu finanzieren. Zudem erhält die pflegebedürftige Person während der Kurzzeitpflege die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegelds weitergezahlt.
Antrag auf Kurzzeitpflege
Benötigen Sie Kurzzeitpflege, wird diese zuvor bei der AOK beantragt. Den entsprechenden Antrag – sowohl für Personen mit als auch ohne Pflegegrad – finden Sie auf der folgenden Seite. Neben den persönlichen Daten der betroffenen Person, geben Sie im Antrag auch die Adresse der Einrichtung an.
Kurzzeitpflege in der Nähe: Eine passende Einrichtung finden
In der Regel bieten alle zugelassenen Pflegeheime eine bestimmte Anzahl an Kurzzeitpflegeplätzen an. Dies ist häufig auch im Notfall möglich, wenn aufgrund einer unvorhergesehenen Situation schnell ein Kurzzeitpflegeplatz benötigt wird. Mit dem AOK-Pflegenavigator können Sie nach Einrichtungen in Ihrer Nähe suchen und direkt nach Kurzzeitpflege filtern. Mit den hinterlegten Daten können Sie die Einrichtungen direkt kontaktieren.
Unterstützung rund um die Pflege
Die AOK steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Pflege zur Seite – mit Beratung und praktischer Hilfe:
- Unterstützung bei der Organisation der Pflege oder Beantragung von Leistungen erhalten Sie bei der AOK-Pflegeberatung oder in den Pflegestützpunkten.
- Pflegende Angehörige erhalten in den kostenlosen Pflegekursen der AOK wertvolles Wissen für die häusliche Pflege zu Hause.
- Mit dem AOK-Pflegenavigator finden Sie Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste in Ihrer Nähe.
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