Umlage- und Erstattungssätze 2022
Für das Umlageverfahren finden Sie hier die Umlage- und Erstattungssätze: Im Falle einer Krankheit handelt es sich um die Umlage U1, im Falle von Mutterschutz ist es die Umlage U2.
Umlage- und Erstattungssatz U1 Krankheit
Ab 1. August 2022
Erstattungssatz | Umlagesatz |
---|---|
Bei 50 % Erstattung | 2,0 % |
Bei 60 % Erstattung | 2,5 % |
Bei 70 % Erstattung | 3,0 % |
Bei 80 % Erstattung | 4,2 % |
Bis 31. Juli 2022
Erstattungssatz | Umlagesatz |
---|---|
Bei 50 % Erstattung | 1,6 % |
Bei 60 % Erstattung | 2,1 % |
Bei 70 % Erstattung | 2,6 % |
Bei 80 % Erstattung | 3,8 % |
Stand
Zuletzt aktualisiert: 19.06.2022
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