Umlage- und Erstattungssätze 2022
Für das Umlageverfahren finden Sie hier die Umlage- und Erstattungssätze: Im Falle einer Krankheit handelt es sich um die Umlage U1, im Falle von Mutterschutz ist es die Umlage U2.
Umlage- und Erstattungssatz U1 Krankheit
ab 01.06.2022
Erstattungssatz | Umlagesatz |
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Bei 50 % Erstattung | 2,5 % |
Bei 60 % Erstattung | 3,0 % |
Bei 80 % Erstattung | 4,2 % |
bis 31.05.2022
Erstattungssatz | Umlagesatz |
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Bei 50 % Erstattung | 1,8 % |
Bei 60 % Erstattung | 2,2 % |
Bei 80 % Erstattung | 3,6 % |
Umlage- und Erstattungssatz U2 Mutterschaft
ab 01.06.2022
Erstattungssatz | Umlagesatz |
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Bei 100 % Erstattung | 0,69 % |
bis 31.05.2022
Erstattungssatz | Umlagesatz |
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Bei 100 % Erstattung | 0,77 % |
Stand
Erstellt am: 21.12.2021
Passende Informationen zum Thema Umlage- und Erstattungssätze
Erkranken Beschäftigte und sind arbeitsunfähig, erhalten sie in aller Regel von ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter ihr Arbeitsentgelt. Details sind im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
Frauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung einen besonderen Schutz. Mit dem Ausgleichsverfahren (U2) werden Arbeitgeber von den Kosten entlastet.
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