Umlage- und Erstattungssätze 2022
Für das Umlageverfahren finden Sie hier die Umlage- und Erstattungssätze: Im Falle einer Krankheit handelt es sich um die Umlage U1, im Falle von Mutterschutz ist es die Umlage U2.
Umlage- und Erstattungssatz U1 Krankheit
ab 1. September 2022
Erstattungssatz | Umlagesatz |
---|---|
Bei 50 % Erstattung | 1,8 % |
Bei 60 % Erstattung | 2,8 % |
bis 31. August 2022
Erstattungssatz | Umlagesatz |
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Bei 50 % Erstattung | 1,8 % |
Bei 65 % Erstattung | 2,8 % |
Das Ausgleichsverfahren im Krankheitsfall (U 1) sieht die Möglichkeit vor, zwischen verschiedenen Erstattungssätzen zu wählen. Ihre Wahl können Sie über dieses Formular direkt online ausüben.
Stand
Erstellt am: 17.12.2021
Passende Informationen zum Thema Umlage- und Erstattungssätze
Frauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung einen besonderen Schutz. Mit dem Ausgleichsverfahren (U2) werden Arbeitgeber von den Kosten entlastet.
Erkranken Beschäftigte und sind arbeitsunfähig, erhalten sie in aller Regel von ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter ihr Arbeitsentgelt. Details sind im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
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