Umlage- und Erstattungssätze 2021
Für das Umlageverfahren finden Sie hier die Umlage- und Erstattungssätze: Im Falle einer Krankheit handelt es sich um die Umlage U1, im Falle von Mutterschutz ist es die Umlage U2.
Umlage- und Erstattungssatz U1 Krankheit
Erstattungssatz | Umlagesatz |
---|---|
Bei 50 % Erstattung | 1,6 % |
Bei 60 % Erstattung | 2,1 % |
Bei 70 % Erstattung | 2,6 % |
Bei 80 % Erstattung | 3,8 % |
Stand
Erstellt am: 17.12.2020
Passende Informationen zum Thema Umlage- und Erstattungssätze
Frauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung einen besonderen Schutz. Mit dem Ausgleichsverfahren (U2) werden Arbeitgeber von den Kosten entlastet.
Erkrankt ein Mitarbeiter und wird arbeitsunfähig, erhält er in aller Regel von seinem Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter sein Arbeitsentgelt. Details sind im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
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