Thema

Beiträge zur Sozialversicherung

Arbeitgeber sind bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dafür verantwortlich, die Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen und an die Einzugsstellen (gesetzliche Krankenkassen) zu zahlen. Die Krankenkassen erhalten von den Arbeitgebern die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) und leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.

Aktuelles

  • Trends & Tipps 2026 – Neues in der Sozialversicherung: zwei Personen in einem Büro schauen sich ein Online-Seminar an
    07.10.2025 | Seminar-on-demand

    Trends & Tipps 2026

    Sie möchten wissen, was im nächsten Jahr in der SV wichtig wird? Melden Sie sich zum kostenfreien Seminar-on-demand an.
  • Online-Training im Büro direkt am Arbeitsplatz
    08.01.2026 | Online-Trainings

    Für mehr Fachwissen

    Die kostenfreien interaktiven Online-Trainings der AOK zur Sozialversicherung sind jetzt für das Jahr 2026 verfügbar.
  • Arbeitszeiterfassung ist Pflicht: Frau greift nach Kiste in einem Regallager.
    08.01.2026 | SV-Änderungen zum Jahreswechsel

    Arbeitszeiterfassung ist Pflicht

    Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Arbeitszeiten der Beschäftigten systematisch zu erfassen. Mehr dazu bei Trends & Tipps.
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E-Paper Beiträge zur Sozialversicherung

Auf welcher Basis die Beitragsberechnung erfolgt und wer die Beiträge trägt, über diese und weitere Themen informiert das E-Paper anschaulich und praxisnah mit vielen wertvollen Tipps.

Cover gesundes unternehmen – Fachinformationen für Arbeitgeber 2026 – Beiträge zur Sozialversicherung

E-Paper Minijobs

Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in diesem E-Paper vor.

Cover gesundes unternehmen – Fachinformationen für Arbeitgeber 2026 – Minijobs

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