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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    PKW-Nutzung nach Austritt

    Hallo liebes Expertenteam,

    ich habe einen Arbeitnehmer, der zum 30.09.2026 aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.

    Er darf das betriebliche Fahrzeug jedoch noch weitere sechs Monate nutzen; das Unternehmen übernimmt in diesem Zeitraum die Leasinggebühren. Nach Ablauf des Leasingvertrags wird der ehemalige Arbeitnehmer das Fahrzeug vom Leasinggeber übernehmen. Zudem liegt ein Beschluss vor, in dem vereinbart wurde, dass aufgrund des Arbeitsplatzverlustes keine weitere Nutzung erfolgt. Ich würde den geldwerten Vorteil für den Pkw wie bisher lohnsteuerpflichtig und sozialversicherungsfrei abrechnen. Bitte teilen Sie mir mit, ob diese Vorgehensweise korrekt ist.

    Ob sich aus dem späteren Kauf des Fahrzeugs ein geldwerter Vorteil ergibt, würde ich im Jahr 2027 separat prüfen, sobald die hierfür erforderlichen Daten vorliegen.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

     

  • 02
    RE: PKW-Nutzung nach Austritt

    Hallo Annalena,


    im vorliegenden Fall endet das Vertragsverhältnis aus arbeitsrechtlicher Sicht zum 30.09.2026.


    Da somit auch das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis zu diesem Zeitpunkt endet, handelt es sich bei einem über diesen Zeitpunkt hinaus gewährten „Sachbezug“ (z.B. Überlassung des PKW) nach unserem Verständnis um eine Zuwendung außerhalb der Beschäftigung, die demzufolge nicht der Beitragspflicht zu unterwerfen wäre.


    Im Zweifelsfall ist es ratsam, die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers zu kontaktieren und eine beitragsrechtliche Stellungnahme anzufordern.


    Bezüglich der steuerlichen Bewertung empfehlen wir Ihnen, das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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