Guten Tag,
ein Mitarbeiter kommt mit dem Grundgehalt nicht über die JAE-Grenze. Er übernahm aber vor kurzem ein Poolfahrzeug. Die Versteuerung dafür läuft also über ihn, und zusätzlich erhält er als Ausgleich dafür eine Kompensation, sodass sich der Netto-Auszahlungbetrag durch das Poolfahrzeug nicht verringert. Da die Poolfahrzeuge von allen genutzt werden war das unsere Lösung die Fahrzeuge zu versteuern ohne Nachteil für einzelne Arbeitnehmende. Wenn man nun aber die Versteuerung und auch die Kompensation zum Grundgehalt rechnet kommt er über die JAE-Grenze und wird krankenversicherungsfrei. Ist das korrekt, oder zählt das bei diesem speziellen Fall nicht, da das kein eigenes Dienstfahrzeug ist, sondern von allen genutzt wird? Vielen Dank vorab!