Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant beschäftigt eine Arbeitnehmerin, die demnächst Elternzeit in Anspruch nimmt. Sie hat eine betriebliche Altersvorsorge, die komplett arbeitgeberfinanziert ist. Darüber hinaus wird bei ihr ein monatlicher Sachbezug in Höhe von 50 € (Gutschein) abgerechnet. Als Anerkennung herausragender Leistungen möchte der Arbeitgeber beides auch während der Elternzeit weitergewähren. Ist das möglich und muss dafür trotz Elternzeit eine Gehaltsabrechnung für diese beiden Positionen erstellt werden (Aufzeichnungspflichten)?
Vielen Dank im Voraus!