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  • 01
    BAV/Sachbezug während Elternzeit

    Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant beschäftigt eine Arbeitnehmerin, die demnächst Elternzeit in Anspruch nimmt. Sie hat eine betriebliche Altersvorsorge, die komplett arbeitgeberfinanziert ist. Darüber hinaus wird bei ihr ein monatlicher Sachbezug in Höhe von 50 € (Gutschein) abgerechnet. Als Anerkennung herausragender Leistungen möchte der Arbeitgeber beides auch während der Elternzeit weitergewähren. Ist das möglich und muss dafür trotz Elternzeit eine Gehaltsabrechnung für diese beiden Positionen erstellt werden (Aufzeichnungspflichten)?

    Vielen Dank im Voraus!

  • 02
    RE: BAV/Sachbezug während Elternzeit

    Hallo K. Böge,


    beziehen Arbeitnehmerinnen während der Elternzeit Elterngeld, sind die Regelungen des § 23c Sozialgesetzbuch (SGB) IV zu berücksichtigen. Danach gelten arbeitgeberseitige Leistungen (z.B. Sachbezüge), die für die Zeit des Bezuges von Elterngeld erzielt werden, nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, soweit die Einnahmen zusammen mit dem Elterngeld das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50,00 € übersteigen.


    Erhält die Arbeitnehmerin dagegen kein Elterngeld, findet § 23c SGB IV keine Anwendung. Jegliche Leistung des Arbeitgebers stellt in diesen Fällen beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Dies bedeutet, dass der geldwerte Vorteil der Beitragspflicht unterliegt.


    Eine Aufzeichnungspflicht in den Entgeltabrechnungsunterlagen ergibt sich für beide Konstellationen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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