WIdO: Strengere Pflegegrade taugen nur bedingt zum Sparen
Die in der Pflegereform vorgesehenen strengeren Pflegegrade werden nicht den erwünschten Spareffekt bringen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Danach halbierten sich die hier vorgesehenen Einsparungen und liegen voraussichtlich nur bei etwa zwei Milliarden Euro jährlich. Die offiziellen Schätzungen und Gutachten berücksichtigten meist nicht, dass sich die Anreize und damit das Verhalten der beteiligten Akteure im Begutachtungsverfahren an neue Regeln anpassen könnten, heißt es in der WIdO-Studie. Das Institut konzentrierte sich auf eben diese Anpassungseffekte an den Schwellenwerten zum nächsten Pflegegrad.
Dafür wertete das WIdO die Daten von rund 1,1 Millionen AOK-Versicherten aus dem Jahr 2024 aus. Die Versicherten wurden entweder das erste Mal vom Medizinischen Dienst (MD) begutachtet oder hatten eine Höherstufung des Pflegegrades beantragt. Bei knapp 21 Prozent der Erstbegutachtungen und 16 Prozent der Höherstufungen beobachtete das WIdO entsprechende Anpassungseffekte. Das ist laut dem Institut auch bei höheren Schwellenwerten für die Pflegegrade zu erwarten, so wie es im geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgesehen ist.
„Die Ergebnisse sprechen weder für eine noch stärkere Erhöhung der Schwellenwerte noch gegen jede Anpassung von Zugangskriterien“, erläuterte WIdO-Geschäftsführer David Scheller-Kreinsen. „Sie zeigen aber, dass die Anpassung von Schwellenwerten als alleinige Maßnahme zu kurz greift.“ Eine pauschale Anhebung der Schwellenwerte spare zwar Geld, könne aber zu Einbußen bei Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität führen. Um solche unerwünschten Effekte und mögliche Folgekosten einer Verschlechterung der Versorgung zu vermeiden, brauche es eine genaue Analyse der Pflegebedürftigen nahe der Schwellenwerte und der Effektivität der Pflegeleistungen in Deutschland.
Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes fehlen ab Oktober bis zum Jahresende 500 Millionen Euro, um die Pflegeleistungen vollständig aus den laufenden Einnahmen finanzieren zu können. Für die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, wären zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt „eine schnelle, wirksame und gesellschaftlich gerechte Lösung“. Dazu gehöre, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zu übernehmen, aber auch die noch offenen Corona-Hilfen in Höhe von 5,5 Milliarden Euro zurückzuzahlen, die der Pflegeversicherung in der Pandemie aufgebürdet worden seien.
Die Autoren der WIdO-Analyse weisen darauf hin, dass zurzeit zahlreiche Anträge auf Einstufung in die Pflegeversicherung beim MD eingehen, um noch nach den bisherigen Regeln bewertet zu werden. Dadurch könnten die Ausgaben für die Soziale Pflegeversicherung kurzfristig sogar noch weiter steigen. (claud)
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1 Kommentar
Margret Stolz
Aus langjähriger Erfahrung ist ein erheblicher Leistungsmissbrauch denkbar. Insbesondere bei Leistungen der Verhinderungspflege gibt es regelrechte Unterschriftenkartelle. Da wird die Verhinderungspflege voll ausgeschöpft, auch wenn sie tatsächlich gar nicht stattgefunden hat. Auch die 4 Jahre rückwirkende Erstattung sollte abgeschafft werden. Sie wird ebenfalls missbraucht.