Daten und Analysen Pflege

Welche Leiden zu Pflegebedürftigkeit führen

21.07.2026 Hilke Nissen 4 Min. Lesedauer

Wer Pflegebedürftigkeit hinauszögern will, muss Gesundheitsrisiken und Krankheitsverläufe früher erkennen – und Prävention, Rehabilitation, soziale Unterstützung und datengestützte Ansprache stärker zusammendenken.

Vor einem hellgrünen Hintergrund sind vier ältere Personen eingeblendet, die sich anschauen und lachen. Dahinter auf dem Hintergrund sind Illustrationen eingefügt: 1. ein Balkendiagramm und 2. eine gelbe Sprechblase mit zwei Händen, zwischen denen ein Herz mit Pluszeichen schwebt.
Daten können sichtbar machen, wo gesundheitliche Risiken entstehen und Prävention rechtzeitig ansetzen sollte.

Pflegebedürftigkeit entsteht oft über Jahre

Pflegebedürftigkeit ist häufig das Ergebnis langfristiger und zusammenwirkender Krankheitsverläufe. Ein großer Hebel liegt in früher und koordinierter Prävention und Versorgung. Für die gesetzlichen Krankenkassen ergeben sich daraus klare Präventionsaufträge: In einer Gesellschaft des langen Lebens gilt es, das Risiko für Pflegebedürftigkeit zu mindern oder ihren Eintritt hinauszuzögern. Prävention verbessert nicht nur die Lebensqualität der Versicherten, sondern ist auch zentral für die Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung, deren Ausgaben mit steigender Pflegeprävalenz stark wachsen. Sie hat daher eine doppelte Wirkung: Sie erhält Selbstständigkeit und stabilisiert zugleich die Ausgabenentwicklung der sozialen Sicherungssysteme.

Viele Betroffene starten mit niedrigen Pflegegraden

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Charité in Berlin haben in Kooperation mit dem Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) im Projekt „WEGE – Versorgungsverläufe bei älteren AOK-Versicherten im Vorfeld einer Pflegebedürftigkeit“ analysiert. Ziel war es, die erstgenannten pflegebegründenden Diagnosen differenziert zu betrachten und präventive Potenziale zur Vermeidung oder Verzögerung von Pflegebedürftigkeit zu ermitteln. Ausgewertet wurden Daten des Medizinischen Dienstes (MD) zu AOK-Versicherten über 60 Jahren.

Bei der erstmaligen Feststellung einer Pflegebedürftigkeit werden der WEGE-Studie zufolge die meisten Betroffenen zunächst in niedrige Pflegegrade eingestuft. Rund 32 Prozent erhielten Pflegegrad 1 und 45 Prozent Pflegegrad 2. Gerade bei Menschen mit noch vorhandener Selbstständigkeit können nach Auffassung der Autorinnen und Autoren gezielte Präventionsmaßnahmen helfen, weitere Einschränkungen zu vermeiden oder zu verzögern. Besonders in den Blick nehmen die Forschenden die häufigsten pflegebegründenden Diagnosen Senilität, Polyarthrose und Demenz sowie die Situation alleinlebender Menschen.

Welche Diagnosen häufig in Pflegebedürftigkeit münden

Die in der Grafik aufgeführten Diagnosen entstammen dem international standardisierten Diagnoseschlüssel der Weltgesundheitsorganisation WHO. R54 Senilität bezeichnet zum Beispiel ein klinisches Bild aus körperlichen und geistigen Funktionseinschränkungen durch altersabhängige Prozesse. Auch „Störungen des Ganges und der Mobilität“ (R26) umfassen in der medizinischen Diagnostik verschiedene Beeinträchtigungen der Fortbewegung und Beweglichkeit. Polyarthrose und „sonstige Arthrose“ kennzeichnen schmerzhafte und abnutzungsbedingte Erkrankungen der Gelenke, die zu Bewegungseinschränkungen führen können. Der Code F03, dritthäufigste Begründung in dieser Abfrage, wird vergeben, wenn zwar eine Demenz vorliegt, die genaue Ursache – etwa Alzheimer oder eine vaskuläre Demenz – aber nicht festgestellt wurde. 

Demenz zeigt Präventionspotenzial besonders deutlich

Personen mit Demenz erhalten laut des Projektberichts „Gesundheitsverläufe im Alter: Wege in die Pflegebedürftigkeit“ selten nur den Pflegegrad 1. Etwa 77 Prozent erhalten die Einstufungsempfehlung in Pflegegrad 2 oder 3. Mit jeder Altersdekade erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für eine Einstufungsempfehlung in einen höheren Pflegegrad bei der Erstbegutachtung um bis zu 19 Prozent.

Laut aktueller Prognosen des WIdO wird die Zahl der Demenzfälle zum Beispiel bei steigender Lebenserwartung von heute etwa 1,3 Millionen auf bis zu 2,1 Millionen im Jahr 2060 zunehmen. Demenz-Neuerkrankungen können nach Auffassung des WIdO und nach heutigem Stand der Wissenschaft durch Präventionsmaßnahmen um etwa die Hälfte vermieden werden. So könnten durch erfolgreiche Prävention von Bluthochdruck und Diabetes und auch durch ein höheres Bildungsniveau die Neuerkrankungen 2060 deutlich niedriger liegen und sich zwischen 1,3 und 1,5 Millionen Fällen stabilisieren. 

Datennutzung als neuer Hebel für gezielte Prävention

Auch gesetzlich verschiebt sich der Blick stärker in Richtung früher Prävention. Paragraf 25b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) erlaubt gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen bereits heute, vorhandene Daten zu nutzen, um individuelle Gesundheitsrisiken zu erkennen und Versicherte gezielt zu informieren – etwa bei seltenen Erkrankungen, Krebserkrankungen, Arzneimittelrisiken, Impfindikationen und ähnlich schwerwiegende Gesundheitsgefährdungen und auch bei einer noch nicht festgestellten Pflegebedürftigkeit. Die Versicherten müssen vor solchen Auswertungen informiert werden und können widersprechen; die Information muss mindestens vier Wochen vor Beginn erfolgen, verständlich und leicht zugänglich sein. Wird ein Risiko erkannt, ist die Kasse Hinweisgeberin: Sie kann die versicherte Person informieren und zur ärztlichen, zahnärztlichen, psychotherapeutischen oder pflegerischen Beratung motivieren; die Datengrundlage muss auf Anfrage offengelegt werden.

Mit dem geplanten Gesetz zur digitalen Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GeDIG) sollen die Regelungen des Paragrafen 25b ausgeweitet werden: Kassen könnten Versicherte künftig schon bei drohender Pflegebedürftigkeit sowie zum Beispiel bei schwerwiegenden Herz-Kreislauf-Krankheiten oder entsprechenden Risiken ansprechen. Herzinsuffizienz, Herzkrankheiten und Hirninfarkt gehören zu den pflegerelevanten Diagnosegruppen. Der Gemeinsame Bundesausschusses (GBA) beschreibt diese Erfassung als Stärkung der Sekundärprävention. Damit wird Datennutzung zu einem präventiven Instrument: Sie kann helfen, Risikoverläufe früher sichtbar zu machen, Beratung anzustoßen und passende Präventions- oder Versorgungsangebote gezielter zu vermitteln. Auch Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen in Paragraf-25b-Auswertungen einbezogen werden können, sofern Versicherte einwilligen.

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