Lang: Widerspruchsregelung ist „für jeden zumutbar“
Mit einem neuen Gesetzentwurf für eine Widerspruchsregelung kommt wieder Bewegung in die Organspende-Debatte. „Ich bin überzeugt, dass viele Kollegen den Schritt jetzt mitgehen werden“, zeigte sich Grünen-Politikerin Ricarda Lang heute im ZDF-„Morgenmagazin“ optimistisch. Die Bundestagsabgeordnete gehört zu einer Gruppe von insgesamt 245 Parlamentariern, die vergangene Woche dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzesentwurf übermittelt haben. Demnach gelten Erwachsene grundsätzlich als Organspender, außer sie widersprechen zu Lebzeiten. Die Widerspruchsregelung sei notwendig, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, sagte Lang.
2025 registrierte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) 985 Spender. 8.199 Patienten standen auf der Warteliste für eine Transplantation. „Es ist jedem von uns zumutbar, sich einmal im Leben mit diesem Thema zu beschäftigen“, argumentierte Lang. Eine einmal gefasste persönliche Entscheidung zur Spende eigener Organe könne jederzeit wieder geändert werden. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi nannte den Entwurf einen „wichtigen Schritt zu mehr Organspenden“. Der SPD-Politiker sitzt in diesem Jahr der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) vor.
Bislang gilt die sogenannte Zustimmungslösung: Organe dürfen nach dem Tod nur entnommen werden, wenn Verstorbene zu Lebzeiten oder nach deren Tod die nächsten Angehörigen ausdrücklich zugestimmt haben. Der Bundestag hatte sich zuletzt 2020 gegen die Einführung der Widerspruchslösung entschieden. Die Abgeordneten hätten sich damals eine Lösung gewünscht, die „weniger in das Selbstbestimmungsrecht eingreift, die aber trotzdem die Zahl nach oben bringt“, räumte Lang ein. Sechs Jahre später müsse man anerkennen, das sei nicht passiert.
Auch Ärzteverbände wie der Hartmannbund sprachen sich für den neuerlichen Vorschlag aus. Länder wie Frankreich, Spanien und Österreich erzielten mit vergleichbaren Regelungen deutlich höhere Spenderquoten als Deutschland. Auch die Bundesärztekammer (Bäk) begrüßte die Gesetzesinitiative. Allerdings werde die Widerspruchslösung allein den Mangel an Spenderorganen nicht beheben. Sie müsse von einer breiten und kontinuierlichen Aufklärung der Bevölkerung, von einfachen und barrierefreien Widerspruchsmöglichkeiten sowie von strukturellen Verbesserungen in den Entnahmekrankenhäusern begleitet werden.
Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD und Mitzeichner des Gesetzentwurfs, Christos Pantazis, wirbt „mit großer Überzeugung dafür, dass wir diese Reform noch in diesem Jahr im Deutschen Bundestag zur Entscheidung bringen“. Bei einer so grundlegenden ethischen Frage gehe es nicht um Parteipolitik, sondern um schwerkranke Menschen. (bhu)
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