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Bundestag gibt grünes Licht für Notfallreform

15.10.2026 3 Min. Lesedauer

Sieben Jahre und drei Anläufe hat es gebraucht: Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag heute eine grundlegende Reform der Notfallversorgung in Deutschland beschlossen. Trotz Kritikpunkten stimmten auch die Grünen zu. AFD und Linke enthielten sich. Ziel ist es, Patienten in Not- oder Akutfällen besser zu steuern, die Notaufnahmen zu entlasten und Wartezeiten zu verkürzen. Dazu sollen ärztlicher Bereitschaftsdienst und Rettungsdienste besser vernetzt und an Kliniken Integrierte Notfallzentren aufgebaut werde. Über eine fachliche Ersteinschätzung sollen sie Patienten gleich an die richtige Adresse lotsen. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) sprach von einem „Notfallwegweiser für Patienten“. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.

Die Reform soll ab 2030 mehr als eine Milliarde Euro im Jahr einsparen. Sie fußt auf zwei Säulen: Zum einen soll die Hotline 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen mit der Notrufnummer 112 vernetzt werden. Bei Lebensgefahr bleibt die 112 die richtige Nummer, ansonsten wird die 116 117 zur neuen Akutleitstelle. Über eine telefonische oder digitale Ersteinschätzung soll beurteilt werden, ob Patienten in die Notaufnahme müssen oder auch in einer Notdienstpraxis, einer normalen Praxis oder vor Ort versorgt werden können. Auch Hausbesuchsdienste sowie Videosprechstunden sollen verfügbar sein. Zudem sollen Rettungssanitäter und -ärzte künftig Patienten möglichst auch abschließend vor Ort behandeln oder in eine Praxis schicken können.

Die zweite Säule ist der Aufbau Integrierter Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Kliniken. Diese sollen gemeinsam von Notaufnahmen und Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden. Über eine Ersteinschätzung vor Ort sollen sie die medizinische Dringlichkeit einstufen und Patienten in die Notaufnahme oder ambulante Notdienstpraxen verweisen. „Die Notaufnahmen werden entlastet und können sich in Zukunft auf die Fälle konzentrieren, die wirklich schnelle Hilfe brauchen“, sagte Linnemann. Patienten, die nachweisen, dass sie von der 116 117 ins INZ geschickt wurden, sollen bei gleichen Beschwerden Vorrang haben. Zugleich werden niedergelassene Ärzte verpflichtet, mehr freie Termine zu melden. So beklagen Kliniken, dass viele Patienten die Notaufnahmen aufsuchten, weil sie keine Termine bei niedergelassenen Ärzten erhielten.

In der Debatte wurde eine Reform der Notfallversorgung über alle Parteigrenzen hinweg als überfällig angesehen. Grüne, AFD und Linke bemängelten aber, dass es an Ärzten fehle, um Kranke in Akutfällen verstärkt ambulant zu versorgen. „Rettungsdienste und Notaufnahmen sind längst zum Auffangbecken eines lückenhaften Gesundheitssystems geworden“, kritisierte Stella Merendino von der Linken. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen warf der schwarz-roten Koalition vor, durch das im Juli beschlossene GKV-Sparpaket die Termine bei niedergelassenen Ärzten weiter zu verknappen. Zudem gebe es immer noch Fehlanreize für Kliniken, Patienten stationär aufzunehmen, weil die Behandlung in Notaufnahmen zu gering honoriert werde. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 20. November mit dem Gesetz befassen. (cm)

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