Update

Pflege: AOK kritisiert Aussetzen der Tariftreue

03.07.2026 2 Min. Lesedauer

Die Bundesregierung hält daran fest, die Pflegereform „noch vor der Sommerpause“ auf den Weg zu bringen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ließ heute offen, ob sich das Bundeskabinett bereits am Montag mit dem Entwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) befasst. „Kabinettshemen stehen immer erst am Vorabend final fest“, sagte ein BMG-Sprecher zu G+G. Als „nicht zielführend“ kritisierte der AOK-Bundesverband das geplante Aussetzen der Tariftreue-Regelung von 2027 bis 2030. Dies signalisiere „keine Wertschätzung für die Arbeit der Pflegekräfte“, monierte Vorstandschefin Carola Reimann.

Das Tariftreue-Gesetz verpflichtet Pflegeeinrichtungen seit September 2022, ihre Beschäftigten nach Tarif zu bezahlen, um Leistungen mit den Pflegekassen abrechnen zu können. Wer nicht tarifgebunden ist, muss mindestens das in der Region übliche Tarifniveau zahlen. Reimann verwies auf eine aktuelle Evaluation des BMG. Danach hat die Tariftreue-Regelung „zu einer deutlichen Verbesserung der Entlohnung von Pflege- und Betreuungskräften in der Langzeitpflege geführt“. Auch die Lohnlücke zur Krankenhauspflege verringerte sich spürbar. In der Folge sind aber auch die Eigenanteile in Pflegeheimen, die Aufwendungen der Sozialhilfeträger und die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung (SPV) bei den Leistungszuschlägen gestiegen.

Um den Anstieg der Pflegekosten zu bremsen, will Warken die Tariftreue-Regelung aussetzen. Reimann sieht dies kritisch. Sie betonte, gute Löhne seien eine wichtige Voraussetzung, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Vorständin plädierte dafür, künftig die Grundlohnsummen-Entwicklung als Maßstab für die Übernahme von Lohnkosten durch die Pflegekassen heranzuziehen. Dies ermögliche weiterhin Lohnsteigerungen und bringe zugleich den Ausgabenanstieg in der SPV mit der Einnahmeentwicklung in Einklang. Der Vorschlag entspricht einer Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit für alle Bereiche des Gesundheitswesens. Im BMG-Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist bislang eine bis 2030 befristete Grundlohnsummen-Bindung vorgesehen.

Reimann kritisierte auch die im PNOG-Entwurf vorgesehene Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Damit würden diese finanziell sanktioniert. „Hier muss der Staat endlich seiner Verantwortung nachkommen und die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln finanzieren“, so die Kassenchefin. Mit der Pflegereform will Warken die SPV bereits 2027 um rund 11,25 Milliarden Euro entlasten. (cm)

Optionale Felder sind gekennzeichnet.

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.