Kassen pochen auf Sparkurs – Merz weist Kritik an AU-Plänen zurück
Die Krankenkassen sehen keinerlei Spielraum mehr für Lockerungen bei dem jüngst beschlossenen GKV-Sparpaket. „Wir haben jetzt eine solide Grundlage dafür, dass die Krankenkassenbeiträge in den kommenden zwei Jahren insgesamt stabil bleiben können“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV), Oliver Blatt, der Deutschen Presseagentur (dpa). „Luft ist da allerdings nicht.“ Das vom Bundestag verabschiedete Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) dürfe daher nicht weiter verwässert werden. Von einem „gefährdeten Stabilisierungsversprechen“ sprach der AOK-Bundesverband mit Blick auf erste Zugeständnisse gegenüber einzelnen Leistungserbringer-Gruppen. Die IKK Classic kündigte bereits an, ihren Zusatzbeitrag trotz des Sparpakets zum 1. August anzuheben.
Das BStabG soll die für 2027 erwartete Finanzlücke von 18,8 Milliarden Euro in der GKV schließen, um einen weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge zu verhindern. Einen Puffer für zusätzliche Finanzrisiken enthält es nicht. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für Praxen, Kliniken, Pflege und Apotheken im Grundsatz nicht stärker steigen sollen als die Einnahmen der Kassen. Als Maßstab dient die Grundlohnsumme, also die Summe aller beitragspflichtigen Löhne und Gehälter. Für Arzthonorare und Kliniken ist ein Abschlag von einem Prozentpunkt auf die Grundlohnsummenrate vorgesehen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, das bedeute keine Kürzungen. So halte sie im kommenden Jahr etwa in der Pflege Lohnsteigerungen von 3,5 Prozent für möglich. Nach neuen Daten der Bundesagentur für Arbeit legten Löhne und Gehälter 2025 gegenüber dem Vorjahr im Mittel um 5,1 Prozent zu. Im September veröffentlicht das Bundesarbeitsministerium den für die Rechengrößen in der Sozialversicherung 2027 maßgeblichen Grundlohnsummen-Wert 2025.
Unterdessen verteidigte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Sozialreformpläne der Koalition, darunter strengere Regeln beim Nachweis der Arbeitsunfähigkeit (AU). Er erhalte viel Zuspruch aus der Bevölkerung, sagte Merz gestern Abend im ZDF. Viele Menschen sagten: „Genau so ist es, wie es der Friedrich Merz da gesagt hat.“ Die Regierung will die telefonische Krankschreibung abschaffen und eine Krankschreibungspflicht ab dem ersten Tag einführen. Warken und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) arbeiten derzeit an konkreten Lösungen. „Niemand muss bei Krankheit zwingend in die Arztpraxis“, sagte Warken. So sei weiter ein Attest per Video möglich.
Merz begründet die Pläne mit dem hohen Krankenstand. Wie eine Iges-Analyse für die Krankenkasse DAK auf Basis von deren Versichertendaten ergab, sank der Krankenstand im ersten Halbjahr 2026 auf 5,3 Prozent. Er lag damit 0,1 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Vor allem bei Atemwegserkrankungen gab es einen starken Rückgang um 21 Prozent. Krankschreibungen wegen psychischer Erkrankungen nahmen um neun Prozent zu und waren bei der Kasse die häufigste Ursache für Fehlzeiten. Die durchschnittliche Krankheitszeit stieg von 9,5 auf 9,7 Tage. „Unsere Analyse zeigt, wie schnell sich Fehlzeiten durch das reale Krankheitsgeschehen nach oben oder unten entwickeln können“, sagte DAK-Chef Andreas Storm. (cm)
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