Daten und Analysen Gesundheitssystem

Große Unterschiede bei Höhe der Zusatzbeiträge

08.05.2026 Stefanie Roloff 3 Min. Lesedauer

Die Spanne der Zusatzbeiträge, die die gesetzlichen Krankenkassen angesichts ihrer Finanzlage erheben, ist groß. Sie reicht von gut zwei bis über vier Prozent. Aber auch zwischen den Kassenarten gibt es deutliche Unterschiede.

Illustration: Im Vordergrund sind vier unterschiedlich große 2€-Münzhaufen abgebildet, auf denen jeweils blaue Spielfiguren stehen. Dahinter abgebildet ist ein Graph-Symbol und links im Bild eine gelbe Sprechblase mit den Symbolen "+", "-", "x", "=".
Die Höhe der Zusatzbeiträge fällt bei den gesetzlichen Krankenkassen sehr unterschiedlich aus.

Die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigen seit Jahren, weil die Ausgaben schneller wachsen als die Einnahmen. Während der allgemeine Beitragssatz seit 2015 gesetzlich auf 14,6 Prozent fixiert ist, erfolgt seitdem der Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben über den Zusatzbeitrag.

Für 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Empfehlung des GKV-Schätzerkreises den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent im Jahr 2025 auf 2,9 Prozent festgelegt.

Stabilisierung der Beitragssätze geplant

Die Entwicklung der Zusatzbeiträge steht auch im Zentrum des aktuellen Kabinettsentwurfs für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG). Darin verweist das BMG auf eine weiterwachsende strukturelle Finanzierungslücke in der GKV: Bereits 2027 könnte diese rund 15 Milliarden Euro betragen. Ohne Gegenmaßnahmen entspräche dies einem weiteren Anstieg der Zusatzbeitragssätze um 0,75 Prozentpunkte. Bis 2030 könnte die Deckungslücke dem Entwurf zufolge auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen. Die Zusatzbeitragssätze könnten dann rund 4,7 Prozent erreichen, der Gesamtbeitragssatz zur GKV bis zu 19,3 Prozent. Das Gesetz zielt daher darauf, weitere Belastungen der Beitragszahlenden zu vermeiden und die Beitragssatzentwicklung zu stabilisieren.

Zusatzbeitrag langfristig gestiegen

Grafik: Ein Diagramm zeigt die Steigerung der Zusatzbeiträge von sechs deutschen Krankenkassen von 2015 bis 2026.

Nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) liegt der tatsächlich erhobene Zusatzbeitrag derzeit im Durchschnitt bei 3,13 Prozent. Viele Versicherte zahlen somit mehr als den offiziellen Referenzwert. Seit der Einführung des Zusatzbeitrags im Jahr 2015, als dieser im Durchschnitt noch bei rund 0,9 Prozent lag, ist er kontinuierlich gestiegen. Hintergrund ist, dass die Einnahmen des Gesundheitsfonds mit der Ausgabenentwicklung nicht Schritt halten konnten.

Ein weiterer Grund für die finanzielle Situation der Krankenkassen sind gesetzliche Eingriffe in ihre Rücklagen: In den vergangenen Jahren waren die Kassen verpflichtet, vorhandene Finanzreserven abzubauen. Daraus ergibt sich aktuell ein erhöhter Finanzierungsbedarf, da zahlreiche Kassen ihre Rücklagen wieder aufbauen müssen. In der Folge ist die Spannbreite der Zusatzbeitragssätze nicht nur zwischen den Kassen, sondern auch zwischen den Kassenarten groß. So ist die AOK als Kassenart im Durchschnitt derzeit am günstigsten. 

Finanzierung der GKV

Der GKV-Schätzerkreis ist ein Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern des BMG, des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) und des GKV-SV. Er erstellt Prognosen zur Finanzentwicklung der GKV und bestimmt jährlich die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes. Dieser stellt einen rechnerischen Orientierungswert dar, der angibt, welcher Zusatzbeitrag im Durchschnitt erforderlich ist, um die erwartete Finanzierungslücke zwischen Ausgaben der Kassen und den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zu schließen.

Die Einnahmen der GKV aus dem allgemeinen Beitragssatz und der Bundeszuschuss fließen in den Gesundheitsfonds, der vom BAS verwaltet wird. Aus diesem Fonds erhalten die Krankenkassen monatliche Zuweisungen, die sich nach der Anzahl und der Risikostruktur ihrer Versicherten richten. Über den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) wird berücksichtigt, wie hoch das Krankheitsrisiko der Versicherten einer Kasse ist.

Reichen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, um die Ausgaben einer Krankenkasse zu decken, erhebt sie einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, den sie eigenständig festlegt. Dieser wird paritätisch von den Mitgliedern sowie den Arbeitgebern getragen und an den Gesundheitsfonds abgeführt. Die daraus resultierenden Einnahmen werden im Rahmen eines Einkommensausgleichs nach § 270a SGB V so verteilt, dass Unterschiede in der Einkommensstruktur der Mitglieder einzelner Krankenkassen ausgeglichen werden.

Mitwirkende des Beitrags

Optionale Felder sind gekennzeichnet.

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.