Ruf nach „Recht auf Vergessenwerden“ wird lauter
Krebsüberlebende sollen nach medizinisch begründeten Fristen nicht länger benachteiligt werden. Gelten soll dies etwa für Versicherungen, Kredite, Verbeamtungen und Adoptionen. Dafür haben sich Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (beide SPD) am Wochenende gegenüber der Funke-Mediengruppe ausgesprochen. Klingbeil erkrankte 2014 an Zungenkrebs, Schwesig machte 2019 ihre Brustkrebserkrankung öffentlich. „Es darf nicht sein, dass eine überstandene Krebserkrankung Menschen ein Leben lang begleitet“, sagte Klingbeil. Schwesig betonte: „Sie haben ein Recht darauf, wieder ganz normal Pläne zu machen.“
Bereits im April nahm der Bundestag einen Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD an, der die Bundesregierung zu einer gesetzlichen Regelung auffordert. Laut Funke-Mediengruppe soll das SPD-Präsidium am heutigen Montag über eine Beschlussvorlage entscheiden. Danach soll eine frühere Krebserkrankung nach medizinisch begründeten Fristen nicht mehr offengelegt werden müssen. Die SPD spricht sich in der Regel für fünf Jahre aus.
Auch Betroffenenorganisationen und Fachverbände drängen seit Jahren auf eine Regelung. Der Deutsche Kinderkrebsverband begrüßte den SPD-Vorstoß gegenüber G+G. Medizinische Heilung führe noch immer nicht automatisch zu „gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Gleichstellung“. Ein Recht auf Vergessenwerden sei daher „eine Frage der Chancengerechtigkeit und der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe“. Der Verband fordert höchstens fünf Jahre, bei entsprechender Evidenz auch kürzere Fristen.
Daran knüpft die Petition „Recht auf Vergessen“ von Tobias und Rebecca Burggraf an. Die Eltern einer ehemals krebskranken Tochter haben ein Bündnis aufgebaut, zu dem auch Survivor Deutschland und der Deutsche Kinderkrebsverband gehören. Seit Oktober 2025 haben rund 55.000 Menschen die Petition unterstützt. Der SPD-Vorstoß greife „das zentrale Anliegen unserer Petition auf“, sagte Tobias Burggraf zu G+G. Entscheidend sei eine Regelung für alle Krebsüberlebenden, spätestens fünf Jahre nach Behandlungsende ohne Rückfall. „Wer medizinisch als geheilt gilt, muss auch rechtlich als geheilt gelten.“
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erkennt „den berechtigten Wunsch der Betroffenen nach einem unbelasteten Neuanfang“ an, will den Schutz aber nicht allein an eine feste Frist knüpfen. Entscheidend sei auch, ob weiterhin ein „relevantes Mehr-Risiko“ bestehe. Die Petitionsinitiatoren kritisieren, Offenlegung und Verwertung der früheren Diagnose könnten damit fortbestehen.
Das Thema dürfte an Bedeutung gewinnen, da früh auftretende Krebserkrankungen in jüngeren Generationen weltweit zunehmen. Eine Studie nennt ein erhöhtes biologisches Alter als möglichen Erklärungsansatz.
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