Freude und Ärger über Ja zu Klinikreform
Erleichterung bei den einen, Frust bei den anderen: Die Reaktionen der Akteure im Gesundheitswesen auf die Verabschiedung der Krankenhausreform im Bundesrat fallen höchst unterschiedlich aus. Die gesetzlichen Krankenkassen sehen in der Entscheidung einen wichtigen Schritt zu mehr Qualität in den Kliniken. Sie fordern aber zugleich Anpassungen in der nächsten Legislaturperiode. Krankenhausverbände, die massiv für Änderungen in einem Vermittlungsverfahren eingetreten waren, zeigen sich von der Entscheidung der Länderkammer bitter enttäuscht.
„Es ist eine gute Nachricht für Patientinnen und Patienten und für die Beschäftigten in den Krankenhäusern, dass das Gesetz zur Krankenhausreform nun doch nicht im Vermittlungsausschuss landet“, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. Trotz aller Mängel sei das Gesetz eine „solide Basis“ für dringend notwendige Strukturreformen zur Verbesserung der Behandlungsqualität. Ob es mit dem qualitätsorientieren Strukturwandel klappe, hänge aber maßgeblich von den Rechtsverordnungen ab, in denen etwa die Leistungsgruppen und Qualitätsvorgaben definiert würden.
Bis zum Wirksamwerden der Reform müsse es noch Anpassungen geben, forderte Reimann. Statt der geplanten fallbezogenen Ermittlung und Finanzierung der Vorhaltebudgets müsse eine „fallunabhängige, bevölkerungsbezogene und bedarfsorientierte Finanzierung der Vorhaltekosten über einen Fonds“ kommen. Die AOK-Vorständin kritisierte ebenso wie die Vizechefin des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, die Teilfinanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds durch die Kassen im Umfang von 25 Milliarden Euro. Bleibe es dabei, sei das ein „zusätzlicher Beschleuniger für weitere Beitragssatzerhöhungen in den kommenden Jahren“, warnte Stoff-Ahnis. Das Geld müsse über Steuermittel aufgebracht werden, so AOK und Ersatzkassenverband Vdek.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) monierte, das „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ werde das Gegenteil von dem bewirken, was es verspreche. „Versorgung wird sich in Deutschland nicht verbessern, sondern vielfach verschlechtern und in einigen Regionen sogar ganz wegbrechen“, so Vorstandschef Gerald Gaß. Viele Kliniken stünden am Rande der Insolvenz und erführen durch die Reform keine spürbare Entlastung. Die Bürgerinnen und Bürger würden erleben, dass notwendige Versorgungsangebote auch bei Notfällen in ihren Heimatregionen wegfielen. Die neue Bundesregierung brauche einen „radikalen Neustart im Gesundheitsressort, um dieses untaugliche Reformgesetz umgehend zu Beginn der Legislaturperiode nachbessern zu können“, sagte Gaß.
Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt betonte ebenfalls, dass es nun auf die konkrete Umsetzung der Reform ankomme. Für die neue Wahlperiode bleibe der Abbau bürokratischer Hürden essenziell. Die Vorhaltevergütung müsse weiterentwickelt werden. Die Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), Alexia Zurkuhlen, begrüßte die Entscheidung des Bundesrats. „Die Reform ist nicht in jedem Punkt ein gelungenes Regelwerk, aber sie bietet einen Rahmen für Möglichkeiten", sagte sie G+G. Eine Überweisung an den Vermittlungsausschuss wäre das Aus für die Reform gewesen „und damit auch zum Beispiel für die Refinanzierung von Ausgleichsmaßnahmen von international ausgebildetem Pflegepersonal, auf das wir dringend angewiesen sind“. (sev)
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