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Wartezeiten auf Psychotherapie: Handlungsbedarf bei Akutfällen

17.06.2026 3 Min. Lesedauer

Die Wartzeiten auf eine reguläre Psychotherapie sind einer Kassenstudie zufolge oft kürzer als landläufig angenommen, dennoch bestehe Nachholbedarf. Eine Analyse des Ersatzkassenverbandes Vdek kommt zu dem Ergebnis, dass die Mehrheit der Erwachsenen (80 Prozent) und Kinder (85 Prozent) nach dem verpflichtenden Erstgespräch zur Diagnostik weniger als vier Wochen auf eine Sitzung warten müssen. Handlungsbedarf bestehe vor allem bei Wartezeiten für Akutbehandlungen.

Für die Studie wurden rund 1,5 Millionen Abrechnungsdaten der Mitgliedskassen von 2022 bis 2024 ausgewertet. Die Zielvorgabe von höchstens 14 Tagen wird demnach in der Praxis häufig nicht eingehalten. 61 Prozent der Erwachsenen sowie 55 Prozent der Kinder und Jugendlichen würden länger als zwei Wochen warten, die Hälfte der Minderjährigen mit dringendem Bedarf sogar oft länger als 20 Tage.

Die Ersatzkassen fordern daher, dass Psychotherapeutinnen und ‑therapeuten mindestens 50 Prozent ihrer freiwerdenden Therapieplätze den Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Vermittlung von Patientinnen und Patienten melden. Zudem sollen die TSS in eine Gruppentherapie vermitteln können. Weiterhin muss nach Ansicht des Vdek das Antrags- und Gutachterverfahren zügig digitalisiert werden und das bislang verpflichtende Konsiliarverfahren (die medizinische Abklärung vor der Therapie) in ein optionales Verfahren umgewandelt werden.

„Die vorliegende Auswertung kann nicht als Begründung dafür herangezogen werden, für die Terminvergabe andere Vorgaben zu machen“, sagte dagegen Gebhard Hentschel, stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV), zu G+G. Wartezeiten auf einen ersten Termin zur Diagnostik würden in der Analyse außen vor gelassen. Statt neue Vorgaben zu machen, müsse die psychotherapeutische Sprechstunde als zentrales Steuerungselement gestärkt werden. Praxen vergäben dann die notwendigen Behandlungstermine innerhalb der Praxis oder unterstützten außerhalb der Praxis beim Andocken an andere sinnvolle Versorgungsangebote. „Eine Regulierung durch Krankenkassen bis in die Terminkalender der Kolleginnen und Kollegen hinein lehnen wir entschieden ab.“ 

Darüber hinaus sollte nach Ansicht Hentschels die psychotherapeutische Versorgung nachhaltig gestärkt und „nicht durch Kürzungen bedroht werden“, wie derzeit im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehen. Die geplante Budgetierung und Streichung der Kurzzeittherapie-Zuschläge hätten eine negative Auswirkung auf die Versorgung. (bhu)

Foto: Peter Engeser im Wartebereich seiner Praxis.
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