Psychotherapeuten machen mobil gegen Honorarkürzungen
Mit einer Demonstration im Regierungsviertel in Berlin haben Psychotherapeutinnen und -therapeuten gegen die Absenkung ihrer Honorare protestiert, die der erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) Mitte März beschlossen hatte. Daraufhin hatte die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPTV) eine Petition gestartet, die heute im Petitionsausschuss des Bundestages beraten wurde. Die Honorare lägen durch die Anhebung der Strukturzuschläge im Jahr 2026 insgesamt um 0,8 Prozent höher, unterstrich der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Tino Sorge (CDU).
Sorge verwies auf die Rolle der Selbstverwaltung bei der Regelung der Honorare. Das Ministerium habe keinen Einfluss auf deren Höhe. Das Ergebnis des EBA sei ein Kompromiss, mit dem eben nie alle hundertprozentig zufrieden seien.
Die Petenten, in der Sitzung vertreten durch die Psychotherapeutinnen Katja Udolph und Andrea Benecke, betonten hingegen, dass der ambulante Sektor gestärkt werden müsse. Der Bedarf an Psychotherapieplätzen könne derzeit bei weitem nicht bedient werden. Honorarkürzungen könnten zu einer Reduktion des Behandlungsangebots und einer weiteren Verschärfung der Lage führen.
Die Petition, die inzwischen über 140.000 Menschen unterzeichnet haben, war nach einer Entscheidung des EBA eingebracht worden, wonach die Honorare der Psychotherapeuten ab dem 1. April um 4,5 Prozent gekürzt werden sollen. Die Kürzungen zogen bereits kurz nach Bekanntwerden bundesweite Proteste seitens der Psychotherapeutinnen und -therapeuten nach sich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) reichte zudem eine Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ein.
Das Gesundheitsministerium war vergangene Woche nach einer Prüfung der EBA-Berechnungen zu den Psychotherapie-Honoraren hingegen zu der Erkenntnis gelangt, dass keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung vorlägen.
Mit den erneuten Protesten wollen die Psychotherapeuten auch gegen Regelungen aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) mobil machen. Begründung: Die ambulante Psychotherapie, die bislang überwiegend außerhalb der Gesamtvergütung extrabudgetär finanziert werde und damit Mengensteigerungen zulasse, solle nun Teil des begrenzten Finanzierungsbudgets werden, sagten die Bundesvorsitzenden der DPTV, Christina Jochim und Enno Maaß.
Die Honorarhöhen sind auch Thema beim 5. Deutschen Psychotherapie Kongress, der heute Abend in Berlin startet und am 12. Juni endet. (tie)
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