KBV klagt gegen Honorarkürzung für Psychotherapeuten
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) haben heute eine Klage gegen eine Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten angekündigt. „Gemeinsam sind wir uns einig: Diese fatale Entscheidung geht zulasten psychisch kranker Menschen und benachteiligt die Psychotherapeuten massiv", sagte KBV-Chef Andreas Gassen. Geplant sei eine Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen einen entsprechenden Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA). „Vollkommen grundlos“ werde die ambulante Versorgung „erheblich geschwächt“, kritisierte der DPtV-Bundesvorsitzende Enno Maaß.
Die Klage wird laut DPtV in den kommenden Wochen eingereicht. Auch eine Bundestagspetition sei bereits eingereicht worden. Diese werde in den nächsten Wochen ebenfalls zur Mitzeichnung veröffentlicht. Gestern sei zudem eine juristische Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verschickt worden.
Der EBA hatte Mitte vergangener Woche Honorarkürzungen von 4,5 Prozent für Psychotherapeutinnen und -therapeuten ab 1. April beschlossen. Zugleich werden Zuschläge für die Finanzierung von Personalkosten der Praxen rückwirkend zum 1. Januar um 14,5 Prozent erhöht. Dem Gremium gehören Vertreter von KBV und GKV sowie unparteiische Mitglieder an. In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr, erläuterte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV).
Der Verband verteidigte den Beschluss als „angemessenen Kompromiss“. Eine Überprüfung der Vergütungen sei gesetzlich vorgegeben, die Absenkungsmöglichkeit in den vergangenen zwei Jahren aber nicht genutzt worden, erläuterte der GKV-SV. Seit 2013 seien die Durchschnittshonorare für Psychotherapeuten stärker gestiegen als bei den anderen ärztlichen Fachgruppen. Die Vergütung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird regelmäßig anhand eines gesetzlich vorgegebenen Vergleichs mit anderen fachärztlichen Gruppen überprüft. Kommt es zwischen KBV und GKV-SV zu keiner Einigung, entscheidet der EBA.
Die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, Andrea Benecke, kritisierte die Entscheidung als „Kürzungspolitik nach dem Rasenmäherprinzip“. Die Präsidentinnen der Ärztekammer Niedersachsen, Marion Charlotte Renneberg, und der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen, Kristina Schütz, nannten den Beschluss „unverantwortlich und nicht hinnehmbar“. „In einer Zeit, in der immer mehr Menschen jeden Alters – und vor allem auch Kinder und Jugendliche – mit psychischen Symptomen zu kämpfen haben, muss Versorgung gestärkt und nicht geschwächt werden.“ (ts)
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3 Kommentare
Lea Kremer
Die Gehälter der Psychotherapeuten sind stärker gestiegen, als die anderer Niedergelassener, weil es ein GERICHTSURTEIL gibt, welches die ungleich schlechtere Bezahlung der Therapeuten als rechtswidrig erachtet hat. Diese Ungleichbehandlung sollte ausgeglichen werden. Immer noch sind PaychotherapeutInnen die mit Abstand am schlechtesten bezahlte Gruppe der Niedergelassenen. Ausgerechnet hier zu "sparen", ist kurzsichtig, unethisch und völlig am Bedarf Eurer Beitragszahler vorbei!
Helen Rottmann
Die geplante Honorarkürzung ist für mich ein völlig falsches Signal zur falschen Zeit. Während der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung seit Jahren steigt, sollen ausgerechnet in diesem Bereich, in dem die Bezahlung ohnehin vergleichsweise gering ist, Mittel gekürzt werden. Das ist nicht nur wirtschaftlich fragwürdig, sondern auch gesundheitspolitisch kurzsichtig.
Wenn schon jetzt viele Patientinnen und Patienten monatelang auf einen Therapieplatz warten, wird sich die Situation durch geringere Vergütung kaum verbessern, eher verschlechtern. Weniger Anreize für Praxen bedeuten langfristig weniger Kapazitäten.
Natürlich stehen die Krankenkassen unter finanziellem Druck. Aber Einsparungen dort vorzunehmen, wo Prävention und frühzeitige Behandlung langfristig Kosten senken können, ist widersprüchlich. Die angekündigte Klage der Kassenärztliche Bundesvereinigung ist deshalb aus meiner Sicht richtig und notwendig. Nicht nur im Interesse der Therapeuten, sondern vor allem im Interesse der Patientinnen und Patienten.
Julia Mohr
Die Darstellung als „angemessener Kompromiss“ greift zu kurz. Die behauptete Netto-Kürzung von 2,3 % basiert auf Zuschlägen, die viele Praxen real kaum kompensieren, während die Absenkung der Kernvergütung direkt wirkt. Gleichzeitig werden steigende Kosten, teure (oft nur halbe) Kassensitze und begrenzte Privatanteile ausgeblendet. Der Verweis auf seit 2013 „stärker gestiegene“ Honorare ist zudem verzerrend: Ein Teil dieser Steigerungen wurde erst nach gerichtlichen Verfahren und politischem Druck erreicht, um eine frühere Unterbewertung gegenüber Fachärzten zu korrigieren – nicht, weil Psychotherapeuten überproportional verdienen. De facto wird die ambulante Versorgung weiter unattraktiver, insbesondere für den Nachwuchs – mit absehbaren Folgen für die Patientenversorgung.