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Ministerin Warken bittet zur Pflegekasse

04.06.2026 3 Min. Lesedauer

Die geplante Reform der sozialen Pflegeversicherung (SPV) wird vor allem für Gutverdiener teuer. Der heute von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgestellte Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenze in der SPV auf das Niveau der Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anzuheben. Vorgesehen sind zudem ein höherer Zuschlag für Kinderlose, Pflegebeiträge auch für Minijobs und das Aus für die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ab 2028. Der G+G vorliegende Entwurf enthält zudem Leistungseinschränkungen, darunter sechs Monate längere Wartezeiten auf die Zuschüsse zu Pflegeheimkosten und das Kürzen des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 um die Hälfte.

Die Maßnahmen sollen für die finanziell angeschlagene SPV bereits 2027 rund 11,25 Milliarden Euro einspielen. 2030 wären es laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) bereits 20,34 Milliarden. Ohne Gegensteuern rutsche die SPV 2027 in ein „rechnerisches Defizit“ von 7,6 Milliarden Euro. Bereits jetzt sind die Pflegekassen nur durch Darlehen des Bundes handlungsfähig. Die Rückzahlung der Kredite im Volumen von insgesamt 4,2 Milliarden Euro wird laut Entwurf auf die Jahre 2035 bis 2039 verschoben.

Mit der Reform will Warken nicht nur die Löcher stopfen, sondern auch die von einer Expertenkommission empfohlene Dynamisierung der Pflegeleistungen finanzieren und den Aufbau von Reserven forcieren. Ab 2028 sollen die Leistungen jährlich an die Inflationsrate der drei vorangegangenen Jahre angepasst werden. Für 2027 ist keine Dynamisierung vorgesehen.

Auf Basis der Werte für 2026 würden laut Ministeriumsentwurf in der SPV künftig Beiträge bis zu einer Einkommensgrenze von 6.450 Euro monatlich fällig (Versicherungspflichtgrenze). Bisher liegt die Grenze bei 5.812,50 Euro. Dies beschert der SPV nach BMG-Prognose bis 2030 rund 6,8 Milliarden Euro an Mehreinnahmen. Die Erhöhung des Zuschlags für kinderlose Mitglieder um 0,1 Prozentpunkte (dann 0,7 Prozent) soll in den nächsten vier Jahren 4,6 Milliarden zusätzlich einbringen, der von den Arbeitgebern zu bezahlende neue Beitrag für geringfügig Beschäftigte (Minijobs) weitere 4,8 Milliarden. Außerdem will Warken die Rentenversicherungsbeiträge der SPV für pflegende Angehörige kürzen: bis 2030 um 7,8 Milliarden Euro.

Eine Person schaut nach Geld in ihrem Portemonnaie.
Angesichts der angespannten finanziellen Lage mit drohendem Milliardendefizit werden aktuell viele Vorschläge zur Sanierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) diskutiert. Klar ist inzwischen: Kinderlose sollen noch stärker in die Verantwortung genommen werden. Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) des…
04.06.2026AOK-Bundesverband3 Min

Die Finanzdebatte dürfte die Vorschläge überlagern, mit denen die Ministerin das SPV-Leistungsrecht vereinfachen und transparenter machen sowie Pflegeberatung und Pflegebegleitung verbessern will. Alle Beteiligten sollen „stärker präventions- und rehabilitationsorientiert“ arbeiten. Für Versicherte ab 60 Jahren sind ergänzende Vorsorgeleistungen zur Vermeidung altersbedingter Gesundheitsrisiken geplant. Ein neues Überbrückungsbudget soll in akuten Pflegenotfällen einspringen.  

„Fachlich sinnvolle Anpassungen“ bei der Pflegebegutachtung sollen bewirken, dass die Zahl der Pflegebedürftigen langsamer steigt. Laut BMG „hätte die demografische Entwicklung allein nur einen jährlichen Anstieg von rund 100.000 Pflegebedürftigen zur Folge“. Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sei die Zahl aber zwischen 2016 und 2025 von 2,8 Millionen auf sechs Millionen gestiegen. (toro)

1 Kommentar

Bundeskanzler Merz hatte versprochen, den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 nicht anzutasten.

Die Maskenaffäre von Jens Spahn und die Bezahlung der Cornapandemie aus dem Butget Pflegeversicherung haben zu diesen Milliardenloch geführt. Nun wird wieder einseitig alles auf den Schultern der Kranken, der Pflegenden usw. aufgebürdet. Ungerechter geht es nicht.

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