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Stichwort: Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung

04.06.2026 AOK-Bundesverband 3 Min. Lesedauer

Angesichts der angespannten finanziellen Lage mit drohendem Milliardendefizit werden aktuell viele Vorschläge zur Sanierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) diskutiert. Klar ist inzwischen: Kinderlose sollen noch stärker in die Verantwortung genommen werden. Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), sieht vor, ihre ohnehin schon höheren Pflegebeiträge weiter anzuheben.

Eine Person schaut nach Geld in ihrem Portemonnaie.

Über den richtigen Umgang mit Kinderlosen in der Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… gibt es nunmehr seit weit über 20 Jahren immer wieder Diskussionen. Schon 2001 hatte das Bundesverfassungsgericht auf eine Differenzierung der Beitragssätze zur Pflegeversicherung für Menschen mit und ohne Kinder bestanden. Die Richter aus Karlsruhe hatten damals festgestellt, dass es nicht mit Artikel 6 des Grundgesetzes – dem besonderen Schutz von Ehe und Familie – vereinbar ist, wenn Eltern und Kinderlose den gleichen Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen. Argumentiert hatten sie damit, dass Mitglieder der SPV, die Kinder betreuen und erziehen, einen „generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten“. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird die Familienkomponente unter anderem über die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern ausgeglichen.

Der Gesetzgeber führte daraufhin zum 1. Januar 2005 einen Zuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,25 Prozentpunkten ein. Eltern mit Kindern zahlten damals unabhängig von der Zahl ihrer Kinder den allgemeinen Beitragssatz von 1,7 Prozent. Für Kinderlose betrug der Beitrag inklusive Zuschlag 1,95 Prozent. Der allgemeine Beitragssatz stieg über die Jahre auf 3,05 Prozent im Jahr 2022. Der Kinderlosenzuschlag blieb bis 2021 unverändert bei 0,25 Prozentpunkten und erhöhte sich zum 1. Januar 2022 auf 0,35 Prozentpunkte. 

Doch dieses System, was die Beitragsspannne zwischen Beitragszahlern mit und ohne Kinder immer weiter Auseinanderdriften lässt, sorgte erneut für Diskussionen. Kritisiert wurde, dass der wachsende Erziehungsmehraufwand durch mehrere Kinder nicht angemessen berücksichtigt werde. Die Verfassungsrichter urteilten am 7. April 2022, dass Eltern mit mehr Kindern gegenüber Eltern mit weniger Kindern benachteiligt seien. Grund sei, dass „der mit steigender Kinderzahl anwachsende Erziehungsmehraufwand“ im geltenden Beitragsrecht keine Berücksichtigung finde. Der Gesetzgeber wurde daher aufgefordert, ein neues System in der SPV zu entwickeln, in dem Kinderlose, Eltern mit einem Kind und Eltern mit mehreren Kindern unterschiedlich verbeitragt werden.

Bundestag und Bundesrat verabschiedeten daraufhin im Jahr 2023 das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), das am 1. Juli desselben Jahres in Kraft trat. Darin ist die aktuell geltende Regelung mit einer Staffelung nach Kinderlosen, Eltern mit einem Kind und Eltern mit mehreren Kindern enthalten. Kinderlose zahlen seit Juli 2023 ab einem Alter von 23 Jahren 0,6 Prozentpunkte zusätzlich. Für sie liegt der Beitragssatz seit 2026 damit bei 4,2 Prozent – 3,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz plus 0,6 Prozentpunkte Kinderlosenzuschlag.

Eltern mit einem Kind zahlen 3,6 Prozent. Ab zwei Kindern bis fünf Kindern – jeweils bis zum vollendeten 25. Lebensjahr – gelten Beitragsabschläge von 0,25 Prozentpunkten je Kind. Eltern mit fünf oder mehr Kindern zahlen also 2,6 Prozent. Der Arbeitgeberanteil Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich von Versicherten und ihren Arbeitgebern… am Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt unabhängig von der Staffelung nach Kinderzahl beziehungsweise Kinderlosigkeit 1,7 Prozent.

Für Kinderlose wird es nun voraussichtlich im Zuge der Pflegereform, die die Bundesregierung noch vor der Sommerpause im Kabinett verabschieden will, noch teurer werden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken plant, den Zuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf dann 0,7 Prozentpunkte anzuheben.