Evaluation belegt große Zufriedenheit mit der Pflegeberatung
Gute Noten für die Pflegeberatung: Rund 87 Prozent der Versicherten zeigen sich mit der Beratung ihrer Pflegekasse zufrieden. Das belegt der jüngste Evaluationsbericht des Iges-Instituts im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV). Allerdings kennt der Erhebung zufolge knapp ein Drittel der Pflegebedürftigen dieses Angebot nicht. Die Zahl der Ratsuchenden bleibt trotz des gesetzlichen Anspruchs weiter niedrig. Nur drei Prozent der Menschen, die Leistungen beziehen, nutzen die Beratung.
„Das gute Zeugnis für die hohe Qualität und Fachlichkeit der Pflegeberatung ist erfreulich“, kommentierte GKV-SV-Vorstandschef Oliver Blatt das Ergebnis. Die Pflegekassen hätten damit erneut bewiesen, „dass sie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erfolgreich zur Bewältigung der Pflegesituation beraten“. Allerdings müssten die Beratungsangebote bekannter gemacht werden. Insbesondere bei Menschen mit Migrationshintergrund ist der Informationsstand laut Evaluation geringer. Diese würden sich auch seltener beraten lassen. Gründe dafür seien auch sprachliche oder kulturelle Barrieren. Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz biete gute Ansatzpunkte, die Pflegeberatung und Pflegebegleitung weiter zu verbessern, sagte Blatt.
Laut Iges-Gutachten gaben 89 Prozent der Ratsuchenden an, durch ihre Pflegekassen von dem Angebot erfahren zu haben. Von denjenigen, die die Beratung nicht nutzten, sagten 56 Prozent, dass sie von ihrer Kasse informiert worden seien. Nur 57 Prozent der Nichtnutzer wussten, dass sie die Beratung jederzeit in Anspruch nehmen können; 33 Prozent war das Angebot zur Pflegeberatung unbekannt.
Laut Bericht erhielten 71 Prozent der Betroffenen die Erstinformation zur Beratung mit den Antragsunterlagen für Pflegeleistungen. In etwa 26 Prozent der Fälle geschah dies vor der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. In nur knapp vier Prozent der Fälle versandten Pflegekassen die Erstinformation erst mit einem Leistungsbescheid. Über die Hälfte der Pflegekassen setzt zusätzliche Informationsmaterialien wie Flyer ein oder verweist auf ihre Website. Der Evaluation zufolge erhalten die Pflegeberaterinnen und -berater die häufigsten Anfragen zur Situation von Menschen mit Demenz. An zweiter Stelle folgen Anfragen zu psychischen Erkrankungen. Ein Rechtsanspruch auf Pflegeberatung besteht seit 2008.
Nach einer Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) werden die Menschen bei der Erstbegutachtung immer jünger. Von 2019 bis Ende 2024 sank das Alter bei Pflegeeintritt in der Gruppe der über 60-Jährigen von 79,5 auf 77,9 Jahre. Den stärksten Zuwachs an Pflegebedürftigen gab es in dem Zeitraum in der Altersgruppe von 60 bis 69 Jahren. (at)
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