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Startschuss für Strukturreform: Kabinett beruft Pflegekommission

14.10.2026 3 Min. Lesedauer

Eine neue Pflegekommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine große Strukturreform der sozialen Pflegeversicherung (SPV) vorlegen. Das Bundeskabinett berief heute das Expertengremium ein. Den Vorsitz haben der ehemalige Caritas-Generalsekretär Georg Cremer und die Juristin Gabriele Kuhn-Zuber inne. Ursprünglich war der Startschuss bereits für vergangene Woche geplant. In der Koalition hatte es aber Unstimmigkeiten über die konkrete Formulierung des Arbeitsauftrags gegeben. Die Strukturreform soll dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) folgen, das zunächst auf kurzfristige Einsparungen zielt. Der SPV droht 2027 eine Finanzlücke von bis zu acht Milliarden Euro.

Das PNOG soll bis Ende 2026 durch den Bundestag und am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Dem soll nur wenige Monate später eine weit größere Struktur- und Finanzreform der SPV folgen. Deren Ziel sei es, die Beitragssätze auch nach 2030 stabil zu halten, erklärte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU). Das entsprechende Gesetz solle zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Union und SPD sind sich allerdings über die Stoßrichtung uneins. Die SPD drängt auf einen Deckel bei den Heimkosten, was Linnemann ablehnt. Zudem fordert sie einen Finanzausgleich zwischen sozialen Pflegekassen und privaten Pflegeversicherungen, kurz als Pflege-Soli tituliert. Dem steht die Union ebenfalls skeptisch gegenüber. Die Experten sollen nun den Koalitionsstreit schlichten und konkrete Vorschläge machen, aber dabei – so die Anweisung des Kabinetts – die Lage des Bundeshaushaltes berücksichtigen.

In den schwarz-roten Streitfragen ist der Arbeitsauftrag ergebnisoffen formuliert. Demnach sollen die Experten „konkrete, umsetzbare Vorschläge zur kurz-, mittel- und langfristigen, nachhaltigen Stabilisierung der Finanzsituation“ der SPV erarbeiten. Dabei sollen sie auch eine Begrenzung der Eigenanteile prüfen. Mit Blick auf einen Pflege-Soli heißt es: Die Kommission soll „Modelle für verfassungskonforme soziale Ausgleichsmechanismen prüfen“ und zwar „innerhalb und außerhalb des Systems der Pflegeversicherungen“. Eine mögliche Ergänzung durch Kapitaldeckungselemente steht ebenfalls zur Debatte. Den Ausbau der SPV zu einer Vollversicherung strebt die Regierung hingegen nicht an, die SPV soll eine Teilversicherung bleiben.

Kranken- und Pflegekassen drängten zur Eile. Die SPV werde „schon im Sommer 2027 nicht mehr ausreichend finanziert sein“, warnte Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Deshalb brauche es zügig Entscheidungen. Dabei müsse die Pflegekommission nach Vorbild der Finanzkommission Gesundheit ohne eine „politische Schere“ im Kopf agieren und auch politisch strittige Ideen diskutieren dürfen. Der Reformbedarf sei „enorm“, erklärte auch Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV). Er äußerte die Hoffnung, dass die Kommission „die bekannten Vorschläge und Stellschrauben“ so kombiniere, dass ein „tragfähiger Kompromiss herauskommt“. (cm)

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