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Verbände monieren Schwachstellen bei Notfallreform

09.09.2026 3 Min. Lesedauer

Trotz großer Einigkeit über die Notwendigkeit einer Notfallreform fordern die betroffenen Akteure zahlreiche Nachbesserungen im Detail. Sie befürchten Fehlsteuerungen und Doppelstrukturen, wie sie anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages deutlich machten. Im Zentrum der Kritik standen etwa ungenügende Regelungen für die Ersteinschätzung Hilfesuchender. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) forderte, dass diese bundesweit standardisiert und qualitätsgesichert erfolgen müsse. Die Ärzte mahnten, die rund um die Uhr vorgesehenen Angebote zur ambulanten Notfallversorgung müssten sich angesichts knapper Personalressourcen am tatsächlichen Bedarf orientieren.

Der GBA warnte mit Blick auf den vorliegenden Gesetzentwurf zur seit Jahren diskutierten Notfallreform vor einem regionalen Flickenteppich. So würden die zentralen Strukturanforderungen, wie etwa zum Personal und die Voraussetzungen für die Weiterleitung Hilfesuchender, weiterhin krankenhausindividuell festgelegt. Damit werde das Ziel einer bundeseinheitlichen Sicherstellung der Notfallversorgung „konterkariert“. Es sei wenig sinnvoll, die Bedingungen für die geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) auf drei verschiedene Ebenen aufzuteilen: den GBA, die erweiterten Landesausschüsse und individuell abzuschließende Kooperationsverträge. Die INZ an Kliniken sollen künftig zentrale Anlaufstelle für Hilfesuchende sein, um sie gezielt in die passende Versorgungsebene zu leiten.

Die INZ, die gemeinsam mit den Kassenärzten betrieben werden sollen, dürfen nach Ansicht der Bundesärztekammer (Bäk) nicht losgelöst von der bestehenden Versorgungslandschaft geplant werden. Zudem müsse geklärt werden, welche Rolle Krankenhäuser ohne INZ künftig übernehmen und wie die Erreichbarkeit der Notfallversorgung gesichert werden könne, sagte Präsident Klaus Reinhardt. Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, hob hervor, die INZ bräuchten ein auskömmliches Budget, das „die vorgehaltenen Strukturen vollumfänglich refinanziert und damit alle Sach- und Personalkosten abdeckt“. 

Für den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) kommt es für das Gelingen der Reform ebenfalls entscheidend darauf an, neue Versorgungsstrukturen bundesweit einheitlich auszugestalten, Zuständigkeiten klar zu regeln und Finanzierungsverantwortungen sachgerecht abzugrenzen. Die Neuregelungen müssten gleichermaßen die Versorgung verbessern und die Beitragsmittel der GKV wirtschaftlich einsetzen, heißt es in der Stellungnahme. Die Chefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, hatte bereits gestern darauf verwiesen, dass konkurrierende Zusatzangebote während der Praxisöffnungszeiten zu unnötigen Mehrausgaben führen könnten.

Die Rettungsdienste pochen auf eine verlässliche Finanzierung. Effizienz dürfe nicht mit Einsparung gleichgesetzt werden. Sie fordern zudem eine Mitbestimmung beim geplanten bundesweiten Fachgremium zur medizinischen Notfallrettung. (imo)

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