Statement

Anhörung zur Notfallreform: AOK sieht entscheidende Webfehler

08.09.2026 AOK-Bundesverband 2 Min. Lesedauer
Porträt: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes

Am Mittwoch (9. September) findet die öffentliche Anhörung zum Notfallreform-Gesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, begrüßt die Pläne im Grundsatz, sieht aber nach wie vor dringenden Verbesserungsbedarf: 

„Mit der Notfallreform soll für Patientinnen und Patienten ein strukturierter Zugang zur Versorgung im Akut- und Notfall In Notfällen gewährleistet der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen und den Transport kranker und… geschaffen werden. Diese Reform ist überfällig und sollte daher nun schnell abgeschlossen werden. Wir befürchten aber, dass sie nicht die intendierten Einspareffekte in Milliardenhöhe bewirkt, sondern vor allem Mehrausgaben produziert, weil die Reformpläne immer noch entscheidende Webfehler haben. 

Nachbesserungsbedarf sehen wir bei den Regelungen für die notdienstliche Akutversorgung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Hier soll es rund um die Uhr einen sogenannten aufsuchenden Dienst geben. Damit droht insbesondere zu den Praxisöffnungszeiten ein konkurrierendes Zusatzangebot zur Regelversorgung, das für die Versorgung weder notwendig noch wirtschaftlich und personell umsetzbar ist. Daher muss das Angebot dringend durch klare Vereinbarungen eingegrenzt und von der Regelversorgung abgegrenzt werden. 

„Nachbesserungsbedarf sehen wir bei den Regelungen für die notdienstliche Akutversorgung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.“

Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen mit viel Geld und Aufwand als neue Struktur aufgebaut werden. Gleichzeitig sollen auch Krankenhausstandorte ohne Integrierte Notfallzentren weiterhin ambulante Notfallversorgung durchführen können. Das konterkariert das gesamte INZ-Konzept und sollte dringend korrigiert werden. Wenn am Ende doch alle Kliniken bei der Notfallversorgung mitmischen dürfen, kann man sich den Aufwand und die hohen Kosten für die Einrichtung von INZ sparen. 

Nicht zuletzt fehlt in den bisherigen Reformplänen die Möglichkeit, Hilfesuchende nach der Ersteinschätzung in den INZ gezielt und verbindlich in die reguläre vertragsärztliche Versorgung weiterzuleiten. Auch hier muss noch einmal nachgebessert werden, denn sonst wird es keine nachhaltige Entlastung der Notaufnahmen in den Krankenhäusern geben.“ 

Stellungnahme Krankenhaus

AOK-Bundesverband zum Kabinettsentwurf der Notfallreform

zur Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 09.09.26
17.08.2026

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