Krankheit ist häufigster Grund für schwere Behinderung
In Deutschland lebten Ende vergangenen Jahres 7,8 Millionen Menschen oder 9,4 Prozent der Gesamtbevölkerung mit einer schweren Behinderung. Krankheiten sind laut Statistischem Bundesamt (Destatis) für 91 Prozent dieser Beeinträchtigungen verantwortlich. In nur einem Prozent der Fälle ist die schwere Behinderung angeboren. In drei Prozent gehen sie auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurück. Bei den übrigen vier Prozent liegen sonstige Ursachen vor.
Von den fast acht Millionen Menschen mit schwerer Behinderung waren 49,9 Prozent Männer und 50,1 Prozent Frauen. Mit 45 Prozent entfällt der größte Anteil der schwerbehinderten Personen auf die Altersgruppe von 55 bis 74 Jahren. 34 Prozent oder 2,7 Millionen der Betroffenen waren 75 Jahre oder älter. Knapp 18 Prozent (1,4 Millionen) waren 18 bis 55 Jahre alt. Drei Prozent sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Als schwerbehindert gelten laut Destatis „Personen, denen die Versorgungsämter einen Behinderungsgrad von mindestens 50 zuerkannt sowie einen gültigen Ausweis ausgehändigt haben“. In der vorherigen Erhebung, die zum Jahresende 2023 stattgefunden hatte, waren noch rund 27.000 mehr Menschen schwerbehindert. Die Statistiker weisen jedoch drauf hin, dass sich die Daten aufgrund „starker Bereinigung der Verwaltungsdaten in Hessen und Sachsen“ nur eingeschränkt vergleichen lassen.
Mit 57 Prozent haben die meisten der schwerbehinderten Menschen eine körperliche Beeinträchtigung. Hier dominieren mit 27 Prozent Behinderungen der inneren Organe beziehungsweise der Organsysteme. Zehn Prozent hatten eine eingeschränkte Funktion der Arme und/oder Beine, neun Prozent der Wirbelsäule und des Rumpfes. In vier Prozent der Fälle waren die Betroffenen blind oder sehbehindert. Weitere vier Prozent entfielen auf Schwerhörigkeit, Gleichgewichts- oder Sprachstörungen. Geistige oder seelische Behinderungen lagen in 16 Prozent der Fälle vor, zerebrale Störungen in neun Prozent. Bei zwei Prozent war der Verlust beider Brüste der Grund für die Schwerbehinderung. Bei 19 Prozent war die Art der Behinderung nicht ausgewiesen.
Um die Situation von Menschen mit Behinderung in Deutschland zu verbessern, hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vorgelegt. Er soll die Barrierefreiheit im privaten und öffentlichen Bereich verbessern. Der Entwurf wurde im Mai im Bundestag in erster Lesung beraten. Verbände und Opposition kritisieren vor allem die zu schwammigen Formulierungen und die Ausnahmeregelungen und befürchten, dass die Novelle hinter ihren Erwartungen zurückbleibt. Die zweite und dritte Lesung sind nach der parlamentarischen Sommerpause geplant. (tie)
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