Deutlich mehr Kindeswohlgefährdungen in Deutschland
Die Jugendämter in Deutschland haben 2025 bei rund 79.800 Kindern und Jugendlichen eine Gefährdung ihres Wohls festgestellt – bei so vielen wie nie zuvor. Im Vergleich zu 2024 stieg die Zahl um zehn Prozent beziehungsweise rund 7.000 Fälle. Das zeigen heute veröffentlichte Zahlen des Statistischen Bundesamts. Seit Beginn der Statistik im Jahr 2012 hat sich die Zahl der festgestellten Gefährdungen von damals rund 38.300 mehr als verdoppelt. Zugleich prüften die Jugendämter 2025 knapp 268.300 Verdachtsfälle, zwölf Prozent mehr als im Vorjahr.
Mehr als die Hälfte der betroffenen Kinder und Jugendlichen war höchstens acht Jahre alt, mehr als ein Viertel war maximal vier Jahre alt. Das Durchschnittsalter lag bei 8,5 Jahren. 43 Prozent der Betroffenen nahmen zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits Leistungen der Jugendhilfe in Anspruch. Bei 27 Prozent war im Verlauf des Jahres schon zuvor eine Meldung zu dem Kind oder Jugendlichen eingegangen.
Am häufigsten stellten die Jugendämter Anzeichen von Vernachlässigung fest: Sie spielte bei 58 Prozent der Gefährdungsfälle eine Rolle. Hinweise auf psychische Misshandlung gab es bei 38 Prozent, auf körperliche Misshandlung bei 29 Prozent und auf sexuelle Gewalt bei fünf Prozent. Bei einem Viertel der Betroffenen lagen Anzeichen für mehr als eine Gefährdungsart vor. 2015 waren es 16 Prozent. Im Vergleich zu 2024 nahmen die Fälle in allen vier Gefärdungsarten zu. Den größten absoluten Zuwachs verzeichneten Vernachlässigungen mit 3.950 zusätzlichen Nennungen und psychische Misshandlungen mit 3.250 zusätzlichen Nennungen.
In 74 Prozent der Fälle ging die Gefährdung ausschließlich oder hauptsächlich von einem Elternteil aus. Dazu zählen auch Sorgeberechtigte, die eine Gefährdung nicht abgewendet haben. Um die Gefährdung zu beenden, vereinbarten die Jugendämter in 91 Prozent der Fälle eine Hilfe- oder Schutzmaßnahme. Bei 18 Prozent der festgestellten Gefährdungen schalteten sie das Familiengericht ein.
Von den knapp 268.300 geprüften Verdachtsfällen resultierten 30 Prozent aus Hinweisen von Polizei und Justiz. 22 Prozent gingen auf Meldungen aus der Bevölkerung zurück. Schulen und Kindertagesbetreuung waren für 16 Prozent der Hinweise verantwortlich, die Kinder-, Jugend- und Erziehungshilfe für zwölf Prozent. Von den betroffenen Minderjährigen selbst stammten zwei Prozent der Hinweise, von ihren Eltern sieben Prozent.
Die Statistik erfasst nur Fälle, die den Behörden bekannt werden. Nicht erkannte Gefährdungen bleiben unberücksichtigt. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls droht oder bereits eingetreten ist. (fb)
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