Honorar-Einigung bei Ärzten – Hausärzte enttäuscht
Für Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung gibt es 2027 ein Honorarplus von 1,1 Milliarden Euro. Darauf hat sich gestern der Bewertungsausschuss aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband verständigt. Damit fließen 2027 mehr als 50 Milliarden Euro in die vertragsärztliche Versorgung. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) sprach von einem positiven Signal und betonte: „Damit werden die Leistungen der Ärzteschaft weiterhin auf einem hohen Niveau vergütet.“ Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, nannte die Einigung „wahrlich kein Jubelergebnis“, wertete sie aber als Beleg für die Handlungsfähigkeit der gemeinsamen Selbstverwaltung. Wie sich die Vergütung regional entwickelt, wird nun zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen verhandelt.
Kern des Beschlusses ist der Orientierungswert. Er steigt zum 1. Januar 2027 um 2,2 Prozent von 12,7404 auf 13,0207 Cent und ist maßgeblich für die Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (Vdek), sieht die Versorgung damit „auch im nächsten Jahr solide finanziert“. Die Anhebung berücksichtige unter anderem gestiegene Personal- und Mietkosten.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) deckelt die möglichen Vergütungssteigerungen: Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bekannt gegebene Grundlohnrate setzt die Obergrenze. Für 2027 liegt sie bei 3,42 Prozent, nach 5,17 Prozent für 2026. Der für die Jahre 2027 bis 2029 festgelegte Abschlag von einem Prozentpunkt ist darin bereits berücksichtigt.
Die Hausärzte zeigten sich enttäuscht. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (Häv) kritisiert, dass die Anhebung des Orientierungswertes unter dieser Grenze bleibt. „Für unsere Praxen ist das ein enttäuschendes wenngleich erwartbares Ergebnis“, erklärten die Bundesvorsitzenden Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Blumenthal-Beier.
Die Honorarentscheidung fällt in die Debatte um stabile GKV-Finanzen. AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann hatte auf dem Herbstfest ihres Verbandes gefordert, am bereits beschlossenen BStabG festzuhalten. Das Gesetz dürfe nicht zum „Wackelkandidaten“ werden.
In den regionalen Verhandlungen vereinbaren KVen und Krankenkassen unter anderem die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV). Sie umfasst einen großen Teil der ambulanten Leistungen und berücksichtigt Versichertenzahl und Krankheitslast der Bevölkerung. Daneben steht die extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) für besonders geförderte Leistungen, für die keine Obergrenze gilt.
Die Honorarentwicklung ist auch für die Finanzprognose der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) relevant. Der GKV-Schätzerkreis prognostiziert bis zum 15. Oktober deren Einnahmen und Ausgaben für das laufende und das folgende Jahr. Die Schätzung dient unter anderem als Grundlage für die Festlegung der Beitragssätze. (sr)
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.