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Hitzeschutz: Kommunen wollen Grundgesetzänderung

30.06.2026 2 Min. Lesedauer

Die jüngste Hitzewelle befeuert weiter die Debatte über ausreichenden Hitzeschutz in Deutschland. „Die Anpassung an Extremwetterereignisse, wie beispielsweise Hitze, Starkregen oder Unwetter, wird immer bedeutender“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), André Berghegger, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND). Viele Kommunen hätten bereits in Klimaschutz und Klimaanpassung investiert. Dies sei aber aufwendig und kostenintensiv. Der DStGB fordert, Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Dann könnten Bund und Länder entsprechende Maßnahmen anteilig finanzieren.

Berghegger verwies auf die angespannte Finanzlage vieler Kommunen. Bei einem kommunalen Investitionsrückstand von mehr als 230 Milliarden Euro reichten die in den kommenden Jahren zusätzlich verfügbaren Mittel von rund 66 Milliarden Euro nicht aus, um alle notwendigen Maßnahmen zu stemmen. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte zuvor im Deutschlandfunk auf die Verantwortung von Ländern und Kommunen verwiesen. Diese hätten im vergangenen Jahr 100 Milliarden Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes erhalten – unter anderem für Klimaanpassung.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht im Gesundheitswesen erheblichen Investitionsbedarf und fordert ein Sonderinvestitionsprogramm für klimaresiliente Krankenhäuser. „Die aktuelle Hitzewelle zeigt erneut mit aller Deutlichkeit: Der Klimawandel ist längst im Krankenhausalltag angekommen“, unterstrich DKG-Vorstandschef Gerald Gaß. Bereits vor anderthalb Jahren hatte ein Gutachten im Auftrag der DKG den Investitionsbedarf hierfür auf mindestens 31 Milliarden Euro beziffert. Nötig seien unter anderem moderne Gebäudehüllen, Sonnenschutz sowie energieeffiziente Kühl- und Lüftungssysteme. „Die Politik muss endlich vom Reden ins Handeln kommen“, mahnte Gaß.

Wie unterschiedlich Kühlung in Neubauten bislang verbreitet ist, zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Demnach verfügten 2025 nur 4,3 Prozent der fertiggestellten Wohngebäude über Kühlanlagen. 2015 waren es 1,9 Prozent. In neu errichteten Gebäuden des Gesundheitswesens waren 34,4 Prozent mit einer entsprechenden Vorrichtung ausgestattet (2015: 24,8 Prozent), im Sozialwesen 14,5 Prozent (2015: 5,7 Prozent). (ts)

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