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Spargesetz: Griff in die GKV „verfassungswidrig“ – Kassen warnen vor Abstrichen

10.06.2026 3 Min. Lesedauer

Zwei Tage vor der ersten Lesung im Bundestag verschärft sich der Streit um das schwarz-rote Spargesetz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Der frühere Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, stufte es als „verfassungswidrig“ ein, dass der Bund zusehends Staatsaufgaben auf die GKV abwälzt und seinen Zuschuss sogar kürzen will. Davon profitierten vor allem Bürger mit hohem Einkommen, „also diejenigen, die oft als `die Reichen´ bezeichnet werden“, kritisierte Schlegel. Unterdessen bestätigte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Anfrage, dass den Kassen 2027 eine noch größere Finanzlücke drohen könnte als bisher prognostiziert.

Das BMG „hat bereits darauf hingewiesen, dass im kommenden Jahr eine zusätzliche Lücke von 3,5 Milliarden Euro droht“, sagte Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, mit Blick auf die am Mittwoch begonnene zweitägige Gesundheitsministerkonferenz in Hannover. Reimann warnte vor Abstrichen bei den Sparplänen. Es brauche ein wirksames Paket.

Ähnlich äußerte sich Susanne Wagenmann, Vorsitzende des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) für die Arbeitgeber. Möglicherweise seien sogar mehr Einsparungen nötig. Wagenmann und Reimann sehen auch den Bund in der Pflicht, seinen Zuschuss aufzustocken. Allein bei den Gesundheitskosten für Bürgergeldbezieher blieben die Kassen laut Analysen jährlich auf zwölf Milliarden Euro sitzen, so Wagenmann. Das Spargesetz verschärfe den Aderlass: Zwar will Schwarz-Rot den Zuschuss für Bürgergeldempfänger 2027 um 250 Millionen Euro und bis 2031 schrittweise auf zwei Milliarden Euro anheben, aber den Zuschuss für familienpolitische Leistungen um zwei Milliarden Euro kürzen. Das sei „der absolute Hammer“, so Wagenmann. Unterm Strich zahle der Bund damit in den kommenden fünf Jahren sogar 4,75 Milliarden Euro weniger.

Von einem „wirklich dreisten Griff“ in die Tasche der Beitragszahler und einem „Rückzug des Staates aus der Familienpolitik“ sprach Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-SV für die Versicherten. Dies sei „ein Alarmsignal“. Die Kassen mahnen seit Jahren einen ausreichenden Bundeszuschuss an. Inzwischen haben mehrere Kassen Klage eingereicht. „Diese Ungerechtigkeit muss ein Ende haben“, so Klemens. 

Auch die Finanzkommission Gesundheit und der Bundesrechnungshof hatten gefordert, den Zuschuss zu erhöhen. Der Bund lasse sich den Haushalt „aus den Portemonnaies der Krankenkassen-Beitragszahlenden subventionieren“, ärgerte sich Wagenmann. Diese Politik schade „dem Wirtschaftsstandort Deutschland, denn so wird Arbeit immer teurer“. Zugleich fehle das Geld für die Versorgung von Patienten. Derzeit zahlt der Bund eine Pauschale von 144 Euro pro Bürgergeldbezieher, laut Schlegel liegen die tatsächlichen Kosten aber bei über 400 Euro. (cm)

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