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AOK-Navigator schafft Transparenz bei Leistungsgruppen

30.06.2026 3 Min. Lesedauer

Als erstes Krankenhaus-Suchportal in Deutschland zeigt der AOK-Gesundheitsnavigator, welche Leistungsgruppen den Kliniken in Nordrhein-Westfalen zugewiesen worden sind. Diese legen fest, welche Häuser bestimmte Operationen und Behandlungen nach der Krankenhausplanung des Landes anbieten dürfen. „Die Anzeige der zugewiesenen Leistungsgruppen kann Patientinnen und Patienten vor einer planbaren Operation und einweisende Ärztinnen und Ärzte bei der Wahl der passenden Klinik unterstützen“, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. NRW gilt mit seinem Modell als Blaupause für die Krankenhausreform.

Reimann forderte, diese qualitätsorientierte Konzentration auch in den anderen Bundesländern konsequent umzusetzen. Die Bündelung von Leistungen an Standorten mit der nötigen Ausstattung und Routine werde „zu besseren Behandlungsergebnissen führen und die Patientensicherheit fördern“, sagte sie. Die Ausnahmeregelungen im Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) ließen allerdings befürchten, „dass sich dieser Prozess in vielen Bundesländern noch länger hinziehen wird“.

Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Krankenhäuser in NRW nur noch Behandlungen anbieten, für die ihnen eine entsprechende Leistungsgruppe zugewiesen wurde. Dadurch werden spezialisierte Leistungen stärker an ausgewählten Standorten gebündelt, während die wohnortnahe Grundversorgung weitgehend erhalten bleibt.

Über einen Krankenhausflur gehen vier Personen: Zwei Frauen vorne (Ärztin und Krankenpflegerin) und zwei Männer hinten (Arzt und Krankenpfleger). Die Ärztin trägt ein Tablet und ein Stethoskop um den Hals und die Krankenpflegerin ein Klemmbrett. Alle tragen die für ihren Beruf typische Kleidung.
Zum Jahreswechsel trat die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen vollständig in Kraft. Vor allem in spezialisierten Bereichen hat das neue System die Leistungen gebündelt. Ein Blick auf ausgewählte Versorgungsbereiche und -gebiete.
24.03.2026Anja Schnake6 Min
In einem Krankenhauszimmer mit vielen verschiedenen technischen Geräten prüft eine Krankenpflegerin die Elektroden an einem Patienten oder einer Patientin.
Das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) ist in Kraft. Doch mit dem Kompromiss, den Bund und Länder nach zähen Verhandlungen vereinbart haben, stehen die ursprünglichen Ziele wieder infrage. „Enttäuschend" findet das der Psychiater und ehemalige Politikberater Tom Bschor.
24.06.2026Anja Schnake4 Min

Nach einer Auswertung für den Krankenhaus-Report 2026 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hat die Einführung der Leistungsgruppen in NRW vor allem bei spezialisierten Eingriffen zu einer Konzentration geführt. Die Zahl der operierenden Standorte ging demnach bei Hüftimplantationen von 247 auf 137 zurück. In der Krebschirurgie fiel der Rückgang noch stärker aus: Speiseröhrenkrebs-Operationen wurden nur noch an 26 statt 68 Standorten erbracht, Eingriffe wegen Bauchspeicheldrüsenkrebs an 44 statt 104 Standorten. Im zweiten Quartal 2025 wurden nur noch drei Prozent der Fälle an Standorten ohne Zuweisung einer Leistungsgruppe operiert. 2023 waren es noch 17 Prozent.

Mit dem KHAG wurde die Krankenhausreform nach einem Bund-Länder-Kompromiss angepasst. Es gibt den Ländern mehr Gestaltungsspielraum bei der Vergabe von Leistungsgruppen, erweitert Ausnahmen und erleichtert Kooperationen zwischen Kliniken. Tom Bschor, ehemaliger Leiter der Regierungskommission Krankenhaus der Ampelregierung, sieht darin „ausschließlich Abschwächungen“ der ursprünglichen Reform. Auch die AOK bewertet das Gesetz kritisch. Der Kompromiss sei ein „unscharfes Gebilde mit vielen losen Enden“, heißt es im Newsletter „Blickpunkt Klinik“. Qualitative Verbesserungen gebe es nur, wenn die Länder sie wollten. (sr)

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