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Notfallreform stößt auf geteiltes Echo

15.10.2026 2 Min. Lesedauer

Mit Erleichterung, aber auch Kritik hat das Gesundheitswesen auf die Verabschiedung der lange erwarteten Notfallreform reagiert. Während die Krankenkassen vor allem die bessere Patientensteuerung hervorheben, sehen Ärzte und Kliniken Nachbesserungsbedarf. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, begrüßte, dass „endlich ein zentrales Reformvorhaben“ umgesetzt werde. Die Integrierten Notfallzentren (INZ) könnten Hilfesuchende in die passende Versorgung leiten. Positiv sei auch die verschärfte Pflicht zur Meldung freier Arzttermine. Allerdings fehle eine verbindliche Weiterleitung nicht dringlicher Fälle in die Regelversorgung. Zudem dürften Kliniken ohne INZ weiterhin ambulante Notfälle behandeln.

Die Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (Vdek), Ulrike Elsner, lobte die Vernetzung der Notfallnummern 112 und 116 117: „Das nimmt den Versicherten die Unsicherheit, welche Nummer die richtige ist.“ Sie forderte, die 244 Rettungsleitstellen zu größeren Einheiten zusammenzufassen. Rund 80 sind laut Regierungskommission ausreichend. Nach jahrelangen Debatten erhielten die Beteiligten „endlich verlässliche Strukturen und eine konsequente Umsetzung“, erklärte die Vorständin des Dachverbandes der Betriebskrankenkassen, Anne-Kathrin Klemm. 

Ärzte- und Krankenhausverbände bewerteten die Reform unterschiedlich. „Wir glauben schon, dass sich tatsächlich Verbesserungen einstellen“, sagte die Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Susanne Johna, im ZDF. Die telefonische Ersteinschätzung müsse schnell erreichbar, mehrsprachig und verlässlich sein. Eine Weiterleitung aus Kliniken ohne INZ sieht sie kritisch: „Wenn man Patienten schnell ambulant versorgen kann, sollte man das auch tun.“ Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin, Hans-Jörg Busch, unterstrich im Deutschlandfunk: „Nicht der Patient bestimmt die Ressource, sondern das System.“ Ob sich die erhofften Milliarden einsparen ließen, sei ungewiss, da Investitionen in die Vernetzung nötig seien. Die Hausärzteschaft warnte, für die geplante aufsuchende Rund-um-die-Uhr-Versorgung fehle das Personal. Die neue Pflicht zur Meldung freier Arzttermine sei ein „massiver Eingriff in die Autonomie unserer Praxen“.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht Nachbesserungsbedarf bei der Finanzierung der INZ. Die stellvertretende DKG-Vorsitzende Henriette Neumeyer forderte ein eigenständiges Budget für Behandlungs- und Vorhaltekosten. Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, hob die neue Rechtsgrundlage für ein bundesweites Drogen-Frühwarnsystem hervor. Hinweise von Rettungsdienst, Kliniken, Suchthilfe und Polizei könnten so schneller gebündelt werden. „Bislang sind wir jeder neuen Substanz hinterhergelaufen. Mit dieser Reform kommen wir vor die Welle“, erklärte Streeck. (ts)

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