Reimann: Mit der Notfallreform wird ein zentrales Reformvorhaben endlich umgesetzt
Heute ist das Gesetz zur Notfallreform gemeinsam mit fachfremden Änderungsanträgen zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz in 2./3. Lesung im Bundestag beraten worden. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, begrüßt den Beschluss der lange überfälligen Notfallreform. Sie sieht auch die verschärften Regelungen zur Meldung von Arztterminen als echten Fortschritt:
„In der Aufregung um die letzten Änderungsanträge zum GKV-Sparpaket geht fast ein wenig unter, dass der Bundestag heute endlich ein zentrales Reformvorhaben mit weitreichenden Auswirkungen auf die Versorgung beschlossen hat. Die jahrelang verschleppte Notfallreform soll einen strukturierten und nachvollziehbaren Zugang der Versicherten zur Akut- und Notfall In Notfällen gewährleistet der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen und den Transport kranker und… -Versorgung schaffen. Insbesondere die flächendeckende Einrichtung von Integrierten Notfallzentren an ausgewählten Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… -Standorten begrüßen wir ausdrücklich. Damit werden zentrale Anlaufstellen geschaffen, die künftig medizinisch sachgerecht über den weiteren Versorgungsweg entscheiden.
„Mit den Integrierten Notfallzentren werden zentrale Anlaufstellen geschaffen, die künftig medizinisch sachgerecht über den weiteren Versorgungsweg entscheiden.“
Mit der Umbenennung des ursprünglich geplanten „24/7 aufsuchenden Dienstes“ durch Vertragsärztinnen und -ärzte in eine sogenannte „Aufsuchende Versorgung“ sind die Pläne zur Notfallreform nachgebessert worden. Somit ist klargestellt, dass keine unnötigen Doppelstrukturen zu den Praxisöffnungszeiten aufgebaut werden müssen und dass regionale Gegebenheiten berücksichtigt werden können.
Zentrale Mängel der Notfallreform noch nicht behoben
Leider sind zwei entscheidende Mängel der geplanten Notfallreform immer noch nicht behoben worden: Erstens fehlt nach der Ersteinschätzung in einem Integrierten Notfallzentrum eine verbindliche Steuerung von Hilfesuchenden ohne unverzüglichen Behandlungsbedarf Seit der Reform der vertragsärztlichen Vergütung 2009 wird die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung,… in die reguläre vertragsärztliche Versorgung. Sie würde zu einer echten Entlastung der Notaufnahmen führen. Und zweitens sollen Krankenhäuser, die kein Integriertes Notfallzentrum am Standort haben, auch weiterhin ambulante Notfallversorgung durchführen dürfen. Das durchkreuzt das gesamte Konzept der Notfallzentren, die mit viel Aufwand und Geld aufgebaut werden sollen.
Regeln zur Terminmeldepflicht gehen in die richtige Richtung
Ein echter Fortschritt sind die in den Änderungsanträgen vorgesehenen Regelungen zur Terminmeldepflicht. Dieses Thema bewegt viele GKV-Versicherte, die große Probleme haben, einen Facharzttermin zu erhalten und sich gegenüber Privatversicherten benachteiligt fühlen. Die geplante Erhöhung der Verbindlichkeit bei der Meldung von Terminen geht daher in die richtige Richtung. Positiv ist auch, dass die Krankenkassen Die 93 Krankenkassen (Stand: 01.01.26) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… künftig bei der Festlegung des Umfangs der Terminmeldepflicht verbindlich mitentscheiden. Entscheidend wird sein, dass die Vorgaben bedarfsgerecht ausgestaltet sowie konsequent und bundeseinheitlich umgesetzt werden. Perspektivisch brauchen wir ein umfassendes Konzept zur Terminsteuerung und zur Schaffung eines bedarfsgerechten Zugangs zu Versorgung. Ein solches Konzept sollte im Zuge der Einführung des Primärversorgungssystems etabliert werden.
Verzicht auf Zyto-Ausschreibungen ist ein Fehler
Die vollständige Streichung des Themas Zytostatika-Ausschreibungen aus den fachfremden Änderungsanträgen halten wir dagegen für einen Fehler. Die zuletzt geplanten Regelungen hätten zwar nicht die erhofften Einspareffekte gebracht. Aber mit der Rückkehr zum Modell der apothekenbezogenen Zyto-Ausschreibungen, das sich in der Vergangenheit bewährt hat, hätten erhebliche Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen werden können. Aus unserer Sicht ist es völlig unverständlich, dass diese Chance angesichts der prekären Finanzlage der GKV nicht genutzt wird.
Die geplante Abschaffung der Hybrid-DRG ist angesichts der zuletzt stark gestiegenen Ausgaben für die GKV infolge der Einführung dieser sektorenunabhängigen Fallpauschalen konsequent. Gleichzeitig gilt, dass die dringend notwendige Ambulantisierung von Krankenhaus-Leistungen zu wirtschaftlich tragfähigen Konditionen weiter vorangetrieben werden muss. Hybrid-DRGs in der bisherigen Ausgestaltung haben sich hier als ungeeignetes Instrument erwiesen. Dies belegt auch die medizinisch nicht nachvollziehbare Mengenentwicklung der Leistungen.“