Regierung erwägt Finanzausgleich der privaten Pflegeversicherung
In der Bundesregierung gibt es Überlegungen zu einem Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung. Das geht aus einem G+G vorliegenden Papier des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) zur Vorbereitung der geplanten Pflegereform hervor. Darin werden zwei Modelle für eine stärkere finanzielle Beteiligung der privaten Pflegeversicherung (PPV) an der sozialen Pflegeversicherung (SPV) skizziert.
Zur Begründung verweist das BMAS auf die unterschiedliche Verteilung der Pflegerisiken. Die Quote der Pflegebedürftigen lag 2024 in der SPV bei 8,1 Prozent, in der PPV bei 4,5 Prozent. Die daraus entstehende Kostenasymmetrie sei „gravierend“, heißt es in dem Papier. Die dauerhaft strukturell günstigeren Versichertenrisiken in der PPV rechtfertigten einen Ausgleich zwischen beiden Systemen. Dies spreche für eine „Beteiligung privater Versicherter an der allgemeinen Versicherungslast der Pflegebedürftigkeit“. Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken sehen die Autoren des Papiers nicht.
Eine Variante sieht einen systemübergreifenden Risiko-Strukturausgleich vor. Simulationen des Iges-Instituts für einen Regierungsbericht von 2024 zufolge könnte er jährlich rund zwei Milliarden Euro von der PPV zur SPV bringen. Der Ausgleich soll stufenweise eingeführt werden: Im ersten Jahr soll er höchstens 250 Millionen Euro betragen, insgesamt maximal ein Sechstel der beitragspflichtigen Einnahmen der PPV. Als zweite Möglichkeit nennt das Ministerium einen Altersrückstellungsausgleich. Wechseln Versicherte von der PPV in die SPV, sollen sie künftig einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen. Damit wären laut BMAS jährlich rund 500 Millionen Euro erreichbar.
Ein pauschaler Ausgleich zwischen privater und sozialer Versicherung wird seit langem immer wieder gefordert, unter anderem vom ehemaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, bezeichnete die Zusammenlegung beider Systeme in der „Rheinischen Post“ als „überfällig“. Dadurch hätte die soziale Pflege „finanzielle Luft für die nächsten 15 Jahre“.
Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) lehnt einen Finanzausgleich ab und hält ihn für verfassungswidrig. „Jetzt sollen Privatversicherte doppelt dafür aufkommen: für ihre eigene Pflegevorsorge und für die politisch erzeugten Defizite der gesetzlichen Pflegekassen“, monierte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. (ts)
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