Einweg-Vapes beliebtestes Nikotinprodukt bei Jugendlichen
Einweg-E-Zigaretten sind unter Kindern und Jugendlichen in Deutschland das populärste Nikotinprodukt. Das zeigt der Präventionsradar der Krankenkasse DAK-Gesundheit und des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord). DAK-Vorstandschef Andreas Storm sieht deshalb Handlungsbedarf: Die beschlossene Erhöhung der Tabaksteuer sei „ein wichtiger erster Schritt für mehr Kinder- und Jugendschutz“. Zugleich sprach er sich für ein Verbot von Aromastoffen in E-Zigaretten aus. „Was bei Tabakzigaretten aus guten Gründen untersagt ist, darf bei Vapes keine Ausnahme bleiben“, forderte Storm.
Laut der Umfrage unter mehr als 28.000 Schülerinnen und Schülern nutzen 8,9 Prozent der Elf- bis 17-Jährigen mindestens einmal im Monat eine Einweg-Vape. Bei Jugendlichen ab 15 Jahren ist es fast jeder Fünfte. Besonders attraktiv seien dabei die bislang niedrigen Preise und die große Auswahl süßer, fruchtiger oder kühlender Aromen.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) stimmt derzeit die fünfte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnis-Verordnung ab. Die darin enthaltenen Grenzwerte für Aromastoffe seien „rein toxikologisch abgeleitet“, kritisierte IFT-Nord-Leiter Reiner Hanewinkel. Die Attraktivität für Kinder und Jugendliche bleibe unberücksichtigt. „Dabei überdecken die süßen, fruchtigen und kühlenden Aromen den scharfen Eigengeschmack des Nikotins und erleichtern das Inhalieren“, warnte Hanewinkel.
Problematisch ist auch der Mischkonsum. Viele Jugendliche nutzen laut Präventionsradar neben Einweg-Vapes auch wiederverwendbare E-Zigaretten oder Tabakzigaretten. Das sei mit einer erhöhten Nikotinaufnahme verbunden und könne das Abhängigkeitsrisiko steigern.
Bundestag und Bundesrat haben am 15. Oktober eine Erhöhung der Tabaksteuer beschlossen. Die Abgaben sollen ab 2027 über vier Jahre schrittweise steigen. Betroffen sind neben klassischen Tabakprodukten auch Substitute für Tabakwaren wie E-Vapes. Die Bundesregierung rechnet 2027 mit Mehreinnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro und 2030 mit knapp 4,5 Milliarden Euro. Im Vorfeld der Anhörung zum Gesetz hatte AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann gefordert, die zusätzlichen Einnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung einzusetzen. Das beschlossene Gesetz sieht dies nicht vor. (sr)
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