Bundesrat fordert Anpassungen bei Notfallreform
Die Bundesländer fordern umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung. Insbesondere sei sicherzustellen, dass die parallel laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Notfallreform und zum Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aufeinander abgestimmt werden. Der AOK-Bundesverband bezweifelt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf die in Aussicht gestellten Einspareffekte.
In der Plenardebatte der Länderkammer unterstützte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann den Entwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). „Ich finde, dass dieses Gesetz in die Zeit passt“, sagte der CDU-Politiker. Es schaffe die Grundlagen für eine effizientere Versorgung. Wichtig sei, dass die medizinische Notfallrettung künftig Teil der Krankenhausbehandlung sei. Damit hätten „Patientinnen und Patienten einen Anspruch auf eine rettungsdienstliche Versorgung“. Melanie Schlotzhauer (SPD), Sozialsenatorin aus Hamburg, nannte es „notwendig und richtig, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt“. Die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) empfahl das Rettungswesen in ihrem Bundesland als Blaupause.
Die von der Länderkammer angenommenen Empfehlungen betreffen eine Reihe von Punkten im Gesetzentwurf. So müsse die Notfallreform „zwingend gemeinsam und in Einklang mit der Krankenhausstrukturreform gedacht und umgesetzt werden“. Der Bundesrat befürchtet zudem, dass die geplante Regelung eines aufsuchenden ärztlichen 24/7-Dienstes negative Konsequenzen haben könnte, denn in Zeiten des Ärztemangels sei dadurch eine Einschränkung des regulären Sprechstundenangebots zu erwarten. Er fordert daher Abweichungsmöglichkeiten.
Für den AOK-Bundesverband gehen die geplanten Maßnahmen in die richtige Richtung. Allerdings fehle nach der Ersteinschätzung eine verbindliche Steuerung von Hilfesuchenden in die reguläre vertragsärztliche Versorgung, so der Verband in seiner Stellungnahme zur anstehenden Sachverständigen-Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Zudem heißt es dort: „Auch Krankenhäuser, die kein Integriertes Notfallzentrum sind, können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin ambulante Notfallversorgung erbringen.“ Vor diesem Hintergrund sei nicht nachvollziehbar, warum mit großem bürokratischem Aufwand kostenintensive Strukturen aufgebaut würden, wenn am Ende keine höherwertige Akut- beziehungsweise Notfallversorgung gewährleistet werde.
Das 24/7-Angebot bewertet der AOK-Bundesverband „sehr kritisch“. Dadurch werde „ein konkurrierendes und schwer abgrenzbares zusätzliches Angebot während der Praxisöffnungszeiten geschaffen“. Die im Gesetzentwurf benannten kurzfristigen Einspareffekte zweifelt der AOK-Bundesverband an. „Insbesondere in den Jahren 2027 und 2028 sind Einsparungen völlig illusorisch.“ (ink)
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