Gesetz laufend

Gesetz zur Reform der Notfallversorgung

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Das Bundeskabinett hat am 22. April den Gesetzentwurf für die Reform der Notfallversorgung gebilligt. Ärztlicher Bereitschaftsdienst, Krankenhäuser und Rettungsdienst sollen künftig eng zusammenarbeiten, um Patienten in die passende Versorgung zu steuern.

Beratungsfolge

  • Referentenentwurf: 17. November 2025
  • Verbändeanhörung: 10. Dezember 2025
  • Verabschiedung Kabinettsentwurf: 22 April 2026
  • 1. Durchgang Bundesrat: 12. Juni 2026
  • 1. Lesung Bundestag: 10. Juli 2026
  • Anhörung im Bundestag: N.N.
  • 2./3. Lesung Bundestag: 25. September 2026
  • 2. Durchgang Bundesrat: 16. Oktober 2026
  • Inkrafttreten: nach der Verkündung, in Teilen am 1. Januar 2027

Es ist der inzwischen dritte Reformanlauf. In den vergangenen beiden Legislaturperioden konnten die Gesetzespläne aus unterschiedlichen Gründen nicht fortgesetzt werden. Das Kernanliegen bleibt das gleiche. Die Bundesregierung will die Steuerung von Patientinnen und Patienten in Akut- und Notfällen grundlegend reformieren. 

Ziel ist eine effizientere, besser vernetzte und kostengünstigere Notfallversorgung. Der Gesetzentwurf greift dabei auch auf wesentliche Punkte der Entwürfe aus den vergangenen beiden Legislaturperioden zurück. Flächendeckend sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) etabliert und die vertragsärztliche Akutversorgung ausgebaut werden, um Patientinnen und Patienten in die jeweils passende Versorgungsebene zu leiten.

Die bundesweite Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) soll eine Terminservice- und eine Akutleitstelle vereinen. Sie entscheidet über die Dringlichkeit und stimmt bei Bedarf die Versorgung mit der Rettungsleitstelle ab. Zur Erstversorgung kann die 116117-Leitstelle den aufsuchenden Notdienst Der ärztliche Notdienst wird durch einen Bereitschaftsdienst gewährleistet, um die ambulante… oder den Telemedizin-Dienst aktivieren. Die Rettungsdienst In Notfällen gewährleistet der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen und den Transport kranker und… -Notfallnummer 112 bleibt bestehen und wird in das Notfallnetz eingebunden.

Die Integrierten Nofallzentren in Krankehäusern umfassen demnach die Notaufnahme eines Krankenhauses, eine Notdienstpraxis der KV und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle. Die Errichtung solcher Zentren soll nach bundeseinheitlichen Rahmenvorgaben auf Landesebene erfolgen. Nicht alle Krankenhäuser müssen ein INZ einrichten, sie können auch weiter eine ambulante Notfallversorgung durchführen.

Stellungnahme Krankenhaus

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf Reform der Notfallversorgung

Verbändebeteiligung des BMG am 10.12.2025
10.12.2025 AOK-Bundesverband
Porträt: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Die Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ), die Verankerung des Rettungsdienstes im Sozialgesetzbuch V sowie die Vernetzung der Leitstellen des Rettungsdienstes mit den neuen Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen begrüßt die AOK. Nachbesserungsbedarf gebe es jedoch bei der wirksamen Entlastung der Notaufnahmen in den…
22.04.2026AOK-Bundesverband3 Min

Im Zuge der Notfallreform soll ebenso der Rettungsdienst aufgewertet werden. Dazu ist vorgesehen, medizinische Leistungen vor Ort und während des Transports künftig als eigenständigen Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Fünften Sozialgesetzbuch Das Sozialgesetzbuch (SGB) fasst die wichtigsten Sozialgesetze zusammen und soll „zur Verwirklichung… (SGB V) zu verankern und zu konkretisieren. Bislang werden die Kosten des Rettungsdienstes nur als Fahrkosten Die Krankenkassen übernehmen nur Fahrkosten, wenn sie im Zusammenhang mit einer… übernommen. Für Versicherte soll durch die Einführung des Sachleistungsprinzips das Risiko ausgeschlossen werden, Kosten für Rettungseinsätze selbst übernehmen zu müssen.

Für die GKV rechnet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zunächst mit Mehrausgaben von jährlich 140 Millionen Euro für den Ausbau des aufsuchenden Dienstes und rund 42 Millionen Euro wegen des Mehrbedarfs bei den Akutleitstellen. Weitere Mehrausgaben von rund 100 Millionen Euro prognostiziert das BMG laut Gesetzentwurf wegen der zusätzlichen Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… in der vertragsärztlichen Versorgung und nochmals von rund 26 Millionen Euro durch den Anschluss der medizinischen Notfallrettung an die Telematik Telematik (TELEkommunikation und InforMATIK) schließt eine Vielzahl von informations- und… -Infrastruktur. Im Gegenzug werden Einsparungen von rund 705 Millionen Euro jährlich erwartet. „Insgesamt kann durch die Notfallreform langfristig mit geschätzten jährlichen Minderausgaben von gut 1,2 Milliarden Euro und weiteren noch nicht kalkulierbaren Effizienzgewinnen gerechnet werden“, heißt es im Kabinettsentwurf.

Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… zur Notfallversorgung befürworten 78 Prozent der Befragten ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren mit Einteilung nach Dringlichkeitsstufen. In der Folge würden nur Fälle, bei denen ein sofortiger Behandlungsbedarf Seit der Reform der vertragsärztlichen Vergütung 2009 wird die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung,… festgestellt wird, direkt im Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… versorgt, während Fälle ohne Dringlichkeit an eine niedergelassene Arztpraxis vermittelt würden. Nur 15 Prozent der Befragten lehnen ein solches standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren ab.

Der Eingang zur Notaufnahme: Zwei Rettungsfahrzeuge stehen vor dem Einfang. Über dem Eingang steht auf dem Schild "Erste Hilfe" und "Notaufnahme".
Forsa-Befragung der AOK zeigt Potenzial für Ambulantisierung in der Notfallversorgung.
07.11.2025AOK-Bundesverband5 Min