Länder billigen Lauterbachs Digitalspritze für das Gesundheitswesen
Gesetzlich steht der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Krankenversicherten in Deutschland nichts mehr im Wege. Der Bundesrat stimmte heute abschließend dem Digital-Gesetz zu. Es verpflichtet die Krankenkassen, ihren Versicherten spätestens ab Mitte Januar 2025 eine ePA bereitzustellen. Sie soll zunächst für eine Übersicht der verordneten Medikamente, eine Patientenkurzakte sowie Laborbefunde verwendet werden. Wer die digitale Akte nicht nutzen will, müsste aktiv widersprechen (Opt-out-Regel).
Die Länderkammer gab zudem grünes Licht für das Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Es soll im Sinne eines „ermöglichenden Datenschutzes“ das Sammeln und Auswerten von Gesundheitsdaten zu medizinischen Zwecken und für die Versorgungsforschung erleichtern.
Der AOK-Bundesverband rief dazu auf, bei der Umsetzung der ePA aus den Fehlern bei der Einführung des elektronischen Rezeptes (eRezept) zu lernen. „Beim Start des eRezeptes lagen die Probleme vor allem in der Umsetzung der Prozesse in der Software der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Jens Martin Hoyer. Der Erfolg der ePA hänge insbesondere von der Mitwirkung der Ärzte ab, die die Akte befüllen müssten. Um die Akzeptanz nicht zu gefährden, seien deshalb entsprechende Praxistests nötig. „Vor allem die etwa 130 Hersteller von Praxisverwaltungs-Software müssen mit verbindlichen Qualitätsstandards und Fristvorgaben zur Umsetzung der ePA stärker in die Pflicht genommen werden“, forderte Hoyer.
Die ePA für alle habe „das Potenzial, sich als zentrale Datendrehscheibe zu etablieren“, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer. Trotz umfangreicher Vorarbeiten der Krankenkassen parallel zum Gesetzgebungsverfahren sei die vorgesehene Frist bis zum Beginn nächsten Jahres „mehr als ambitioniert“. Nötig sei vor allem die Akzeptanz in der Bevölkerung. Bei einer repräsentativen Online-Befragung der AOK im November 2023 beurteilten knapp 63 Prozent der Teilnehmenden die Opt-out-Regelung als gut. Rund 21 Prozent lehnten sie ab, etwas mehr als zwölf Prozent zeigten sich unentschieden. „Hier ist noch viel Information der Versicherten notwendig“, betonte Hoyer. (toro)
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