Gesetz abgeschlossen

Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens

In Kraft getreten: 25.03.2024 1 Min. Lesedauer

Das Digitalgesetz (DigiG) soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen, unter anderem durch ein neues Opt-out-Verfahren bei der elektronischen Patientenakte (ePA).

Beratungsfolge

  • Referentenentwurf: 5. Juli 2023
  • Fachanhörung: bis 2. August 2023
  • Verabschiedung Kabinettsentwurf: 30. August 2023
  • 1. Durchgang Bundesrat: 20. Oktober 2023
  • 1. Lesung Bundestag: 9. November 2023
  • Anhörung im Bundestag: 15. November 2023
  • 2./3. Lesung Bundestag: 14. Dezember 2023
  • 2. Durchgang Bundesrat: 2. Februar 2024
  • Nach Verkündung bzw. 1. Januar 2025

Digitalgesetz (DigiG)

Die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… werden verpflichtet , ihren Versicherten ab dem 15. Januar 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA) bereitzustellen. Wer die ePA nicht haben will, muss aktiv widersprechen (Opt-out-Regel). Die digitale Akte wird zunächst für digital gestützte Medikationsprozesse, eine Patientenkurzakte und Labordaten-Befunde verwendet.

Stellungnahmen

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf DigiG

Verbändebeteiligung des BMG am 02.08.23

Format: PDF | 606 KB

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Kabinettsentwurf des DigiG

Anhörung des Gesundheitsausschusses am 15.11.23

Format: PDF | 757 KB

Versicherte erhalten einen Anspruch auf die Digitalisierung alter Patientenakten durch ihre Krankenkasse. Das Gesetz beinhaltet zudem die Weiterentwicklung des elektronischen Rezepts, den Ausbau von Videosprechstunden und Telekonsilen, die Integration von digitalisierten Versorgungsprozessen in die DMP sowie die Verbesserung von Interoperabilität und Cybersicherheit

Darüberhinaus werden der Innovationsfonds Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 16. Juli 2015 gibt dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) den… beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) unbefristet verlängert. Ferner sieht das DigiG vor, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) auf Medizinprodukte Medizinprodukte sind Apparate, Instrumente, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder… höherer Risikoklassen auszudehnen.