GKV-Sparpaket: Geteiltes Echo auf Korrekturpläne
Die Krankenkassen befürchten neue Finanzrisiken durch die geplanten Korrekturen am erst im Juli verabschiedeten GKV-Sparpaket, dem so genannten Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BstabG). Die Änderungen schafften „neue erhebliche Unsicherheiten“ und seien in ihrer Finanzwirkung nicht abschätzbar, kritisierte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) in seinem Statement zur Anhörung im Gesundheitsausschuss am Mittwoch. Dagegen gehen Krankenhäusern, Pharmaindustrie und Kommunen die Zugeständnisse nicht weit genug. Besonders umstritten ist der geplante Wegfall der Hybrid-DRGs, die apothekenbezogene Ausschreibung von Zytostatika und die Vorrangregel für Cannabis-Fertigarzneimittel vor Blüten.
Zufrieden zeigten sich Haus- und Kinderärzte. Für sie soll der Fixkostenabschlag bei steigenden Patientenzahlen im hausärztlichen Modell entfallen. Auch der Honorardeckel für Psychotherapeuten soll gelockert werden.
Die niedergelassenen Fachärzte sehen durch den Wegfall der Hybrid-DRGs Fortschritte bei der Ambulantisierung gefährdet. Der Wegfall „macht Krankenhausübernachtungen finanziell attraktiver“, kritisierte ihr Spitzenverband Spifa. Der AOK-Bundesverband begrüßte hingegen die Abschaffung der heutigen Hybrid-DRGs und den Umstieg auf ein neues System als „folgerichtig“. Die Hybrid-DRGs hätten zu Fehlanreizen geführt. Dabei handelt es sich um besondere Fallpauschalen etwa für Eingriffe, die statt wie bisher stationär nun ambulant erbracht werden. Sie wurden besser vergütet. Als Folge stiegen die Fallzahlen und damit die Kosten jedoch an.
Auf harsche Kritik stieß die geplante apothekenbezogene Ausschreibung von Zytostatika. Dies führe „zu einer noch extremeren Marktkonzentration auf wenige Apotheken“, warnte der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker. So könnten die Krankenkassen ein Versorgungsgebiet einer Apotheke zuteilen, andere befähigte Apotheken gingen leer aus. Patienten- und Pharmaverbände warnten vor Einbußen der Versorgungsqualität bei der Chemotherapie von Krebskranken. Dem widersprachen Krankenkassen. Die Änderung gebe den Kassen mehr Spielraum „zur effizienten Steuerung und Gestaltung der Versorgung“, erklärte der AOK-Bundesverband.
Die Psychotherapeuten zeigten sich erleichtert, dass die Honorardeckel bei Kindern, Jugendlichen und psychisch schwer kranken Patienten entfallen sollen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßte die zusätzliche Finanzspritze für die Kliniken von 550 Millionen Euro, forderte aber weitere Entlastungen. Der Sozialverband Deutschland kritisierte die Kürzung des Bundeszuschusses als „unverständlich“. Auch die Kassen mahnten höhere Steuerzuschüsse an. Ohne eine umfassende Übernahme versicherungsfremder Aufgaben durch den Bund ließen sich die Finanzen nicht nachhaltig stabilisieren, warnte der GKV-SV.
Patientenverbände zeigten sich erleichtert, dass die Vorrangregel für Cannabis-Fertigarzneimittel gelockert werden soll, kritisierten aber den Ausschluss von Blüten aus dem Leistungskatalog. Damit drohe eine Versorgungslücke bei schnell wirksamen Cannabis-Produkten. (cm)
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.