GKV-Sparpaket: Rechnungshof stärkt Warken den Rücken
Vor der ersten Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) im Bundestag am Freitag erhält Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Rückendeckung des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) für das Reformgesetz. Es sei „notwendig, der Beitragssatzstabilität wieder Vorrang zu geben“, heißt es im aktuellen BWV-Bericht. Zugleich kritisierte der BWV die von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) durchgesetzte Zuschusskürzung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Ansgar Heveling (CDU), führt das Amt des BWV in Personalunion.
Das Gutachten begrüßt die Reformvorhaben der Bundesregierung „im Grundsatz“ und hebt einzelne positive Ansätze hervor. So unterstützt das Papier den „grundlegenden Ansatz des Gesetzgebers“, den Ausgabenanstieg in der vertragsärztlichen Versorgung stärker zu begrenzen. Positiv bewertet der BWV zudem die Teilarbeitsunfähigkeit mit Teilkrankengeld sowie den Ausschluss homöopathischer und anthroposophischer Leistungen aus dem GKV-Erstattungskatalog.
Im Zentrum der Kritik steht die geplante Absenkung des Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen. Der Bund zahlt derzeit jährlich 14,5 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds. Ab 2027 soll der Zuschuss auf 12,5 Milliarden Euro sinken. Zwar sollen die Bundesmittel für die Krankenversicherungsbeiträge von Beziehern von Grundsicherung schrittweise steigen. Nach Einschätzung des BWV würden die Zahlungen des Bundes insgesamt aber erst 2031 wieder den Stand von 2026 erreichen. In den Jahren 2027 bis 2030 erhielte die GKV dadurch insgesamt 4,75 Milliarden Euro weniger. „Die Haushaltskonsolidierung ginge im Ergebnis also zu Lasten der Beitragsgemeinschaft“, kritisiert das Gutachten. Der BWV hält dies mit dem Ziel stabiler Beiträge für „kaum vereinbar“.
Auch die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, hatte den BStabG-Entwurf kritisiert: Die Steuerzuschüsse für die GKV zu kürzen, „um Haushaltslöcher zu stopfen“, sei keine konsistente Politik, sondern „ein Taschenspielertrick auf Kosten der Beitragszahlenden“. Dagegen falle die im ersten Schritt vorgesehene Anhebung der Erstattung der Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängern „allenfalls symbolisch“ aus.
Kritisch bewertet der BWV auch die Verschiebung der Rückzahlung von Bundesdarlehen an den Gesundheitsfonds. Sie seien „zur Lösung struktureller Probleme ungeeignet“. Mit dem Gesetz werde Zeit gewonnen, Strukturreformen blieben aber unerlässlich. Auch der Bundesrat will sich am Freitag mit dem BStabG befassen. (ts)
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