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Digitalgesetz ist ein „Meilenstein“ für die Versorgung

14.10.2026 2 Min. Lesedauer

Ein Großteil der Akteure im Gesundheitswesen lobt das geplante Digitalgesetz. Insgesamt 29 Stellungnahmen von Verbänden, Krankenkassen und Einzelsachverständigen liegen zur heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss vor. Kernpunkte sind unter anderem die elektronische Patientenakte (ePA), die datenbasierte Prävention, die digitale Bedarfseinschätzung und die künftige Rolle der Gematik.

Die Kassen heben besonders positiv die geplante Weiterentwicklung der ePA hervor. Dadurch, dass Kassen mehr Daten als bisher für die individuelle Beratung und Betreuung ihrer Versicherten nutzen könnten, könne sich die ePA zu einer Plattform für eine vernetzte, patientenorientierte Versorgung entwickeln, betont der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV). Der AOK-Bundesverband nennt den digitalen Versorgungseinstieg „wegweisend“, der das Potenzial zur „Sprunginnovation habe. Der Verband der Ersatzkassen (Vdek) erhofft sich dadurch „spürbar mehr Effizienz“, fordert jedoch mehr Tempo. Die vorgesehene Umsetzung bis 2031 sei viel zu lang.

In den erweiterten Möglichkeiten sehen die Kassen zudem eine Stärkung der datenbasierten Prävention. Laut Vdek können sie sogar zur Vermeidung schwerer Erkrankungen beitragen. Die datengestützte frühzeitige Risikoerkennung sollte jedoch auch für Risiken häufiger chronischer Erkrankungen gelten. Darüber hinaus sei es richtig, dass die Versicherten dieser Datennutzung ausdrücklich zustimmen müssten. Dagegen warnen Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung vor einer „Grenzüberschreitung“.

Auch die Schaffung technischer Voraussetzungen für die digital gestützte Primärversorgung begrüßen die Kassen. Die digitale Bedarfseinschätzung müsse jedoch frei von Interessenkonflikten sein, fordert der GKV-SV. Das Tool hierfür sollte daher nicht allein von der KBV entwickelt und betrieben, sondern mit dem GKV-SV verantwortet werden. Ähnlich sieht es die AOK. Für den Vdek ist es zudem essenziell, dass die digitale Bedarfseinschätzung mit dem in der Notfallreform geplanten Ersteinschätzungsverfahren der 116 117 und der integrierten Notfallzentren „harmonisiert“ werde. 

Kritisch wird die künftig stärker steuernde Rolle der Gematik gesehen. Laut Entwurf soll sie unter anderem „Komponenten und Dienste im unmittelbaren Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur zentral ausschreiben, bündeln, betreiben oder betreiben lassen“. Das lehnen Vdek und GKV-SV ab. Das widerspreche den Prinzipien guter Governance, nach der man nicht gleichzeitig Spieler und Schiedsrichter sein könne. Zudem sei die Erweiterung der Aufgaben sehr unspezifisch und könne daher Beitragszahler zusätzlich belasten. Der Deutsche Pflegerat sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die pflegefachliche Perspektive sei bislang unzureichend verankert. (bhu)

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