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Digitalgesetz kann „gewaltige Potenziale“ schöpfen

09.10.2026 3 Min. Lesedauer

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen geht für den großen Teil der Bundestagsabgeordnten in die richtige Richtung. Ein gutes Gesetz, das in weiten Teilen wichtig, richtig und überfällig sei, lobte Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen bei der ersten Lesung des Gesetzes für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) im Parlament am Donnerstagabend. Digitalisierung könne medizinische Versorgung effizienter machen, und auch im Nutzen von Gesundheitsdaten lägen gewaltige Potenziale, betonte Georg Kippels, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium. „Diese Chancen wollen wir mit dem Gesetz künftig noch besser nutzen.“

Den geplanten Ausbau des Forschungsdatenzentrums Gesundheit (FDZ) bezeichnete Staatssekretär Kippels als „Meilenstein für die sinnvolle Datennutzung“. Künftig könnten darüber auf Antrag einzelne Leistungserbringer kontaktiert werden, etwa um seltene Fälle besser zu behandeln. Das Gesetz kann für Oppositionspolitiker Dahmen „in den parlamentarischen Beratungen noch besser werden“, etwa durch ein Daten-Cockpit, das mehr Transparenz schaffe.

Die Kassen heben besonders positiv die geplante Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) hervor. Dadurch dass Kassen mehr Daten als bisher für die individuelle Beratung und Betreuung ihrer Versicherten nutzen könnten, könne sich die ePA zu einer Plattform für eine vernetzte, patientenorientierte Versorgung entwickeln, erklärte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV). Der digitale Versorgungseinstieg als neuer Funktionsbereich in den ePA-Apps der Kassen sei wegweisend, schreibt der AOK-Bundesverband in seiner Stellungnahme für die Anhörung im Gesundheitsausschuss kommenden Mittwoch. Der Verband der Ersatzkassen (Vdek) forderte mehr Tempo. Die geplante Umsetzung bis 2031 sei viel zu lang.

Auch dass mit dem GeDIG die technischen Voraussetzungen für die digital gestützte Primärversorgung geschaffen werden, begrüßt der GKV-SV. Die digitale Bedarfseinschätzung müsse jedoch frei von Interessenkonflikten sein. Das Tool hierfür sollte daher nicht wie geplant allein von der KBV entwickelt und betrieben, sondern mit dem GKV-SV verantwortet werden. Den digitalen Versorgungseinstieg allein über die ePA-Apps anzubahnen, geht nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an der Versorgungsrealität vorbei. Stattdessen müsse im Gesetz ein gleichberechtigter digitaler Zugangsweg über die 116 117 verankert werden. 

Der Gematik als nationaler Agentur soll künftig eine stärker steuernde Rolle zukommen. Unter anderem soll sie „Komponenten und Dienste im unmittelbaren Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur zentral ausschreiben, bündeln, betreiben oder betreiben lassen“, heißt es im Entwurf. Der GKV-SV sieht das kritisch. Die Erweiterung der Aufgaben sei sehr unspezifisch. (bhu)

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