Debatte: Mehr Schutz vor sexualisierter Gewalt
In Schulen müssen Kinder und Jugendliche sicher vor sexuellem Missbrauch sein, fordert Kerstin Claus. Die Bundesbeauftragte setzt sich für verpflichtende Schutzkonzepte in allen Bundesländern ein.
Wenn ein Lehrer sich für Schülerinnen und Schüler einsetzt, viel lobt, hält das kaum jemand für verdächtig. Genau das ist das Problem. Es muss nicht verdächtig sein, aber: Wir müssen hellhörig sein und hinsehen. Täter und Täterinnen gehen strategisch vor. Sie bauen sich Vertrauen auf, auch im Kollegium und bei Schulleitungen. Wer beliebt ist, wird selten hinterfragt und kann das entgegengebrachte Wohlwollen für sexuellen Missbrauch ausnutzen. Schulen müssen lernen, Täterstrategien zu erkennen. Hier setzen Schutzkonzepte an: Verhaltenskodex, feste Ansprechpersonen, ein Interventionsplan für den Verdachtsfall und eine grundsätzliche Haltung. Täterstrategien greifen besonders dort, wo Schutzkonzepte fehlen.
Das Monitoring des Deutschen Jugendinstituts zum „Stand der Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche an Schulen in Deutschland“ von 2023 zeigt: Nur 17 Prozent aller Schulen verfügen nach eigenen Angaben über umfassende Schutzkonzepte und haben diese in die Praxis umgesetzt. Seit 2016 arbeitet mein Amt daran, dass alle Bundesländer Schutzkonzepte für Schulen verpflichtend machen. Elf Länder sind diesen Schritt seitdem gegangen. Ein Schutzkonzept muss mit der gesamten Schulgemeinschaft erarbeitet, im Schulalltag verankert und regelmäßig überprüft werden. Dafür brauchen Schulen Ressourcen und Zugang zu externer Expertise. Handlungskompetenz entsteht dort, wo starke Netzwerke wachsen und Schulleitungen diese Entwicklung fördern.
„Sexueller Missbrauch ist ein Grundrisiko in unserer Gesellschaft. Auch Schule ist ein Risikoraum.“
Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
Elementar ist zudem die Ausbildung der Lehrkräfte: Kinderschutz und ein Grundwissen zur Prävention von sexualisierter Gewalt müssen flächendeckend verpflichtendes Modul des Studiums werden. Sexueller Missbrauch ist ein Grundrisiko in unserer Gesellschaft. Auch Schule ist ein Risikoraum. Fälle sexualisierter Gewalt an Schulen müssen der Unfallversicherung gemeldet werden. Für betroffene Schülerinnen und Schüler ist das wichtig. Sie können darüber Therapien, Hilfsmittel und bei langfristigen gesundheitlichen Folgen Rentenansprüche geltend machen. Trotzdem melden Schulen solche Fälle bislang kaum. Ich bin überzeugt: Sobald sexueller Missbrauch an Schulen die Unfallversicherungen Geld kostet, weil sie Therapien und Renten zahlen, investieren sie systematisch in Prävention.
Mitwirkende des Beitrags
Autorin
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.